POL-DN: Flüchtiger Fahrer konnte ermittelt werden
Düren (ots)
Im Rahmen einer Verkehrsunfallflucht wurde am Montagnachmittag nach dem Fahrer eines dunkelblauen Mercedes gesucht. Dieser hatte durch ein unergründliches Fahrmanöver den Wagen eines 60 Jahre alten Mannes aus Kreuzau beschädigt und sich danach von der Unfallstelle entfernt, ohne Angaben zu seiner Person zu machen.
Gegen 15:40 Uhr hatte der Kreuzauer die Stettiner Straße befahren, als er sich langsam dem Kreuzungsbereich zur Berliner Straße genähert hatte. Hier gewährte er dem von rechts kommenden Fahrzeugverkehr Vorfahrt, bevor er selbst beabsichtigte, mit seinem Auto weiter in Richtung der Nörvenicher Straße zu fahren.
Zeitgleich hatte der besagte Mercedes sich auf der Berliner Straße befunden und war weiter in Richtung der Binsfelder Straße gefahren. In der Folge passierte der 60-Jährige den Kreuzungsbereich, als der spätere Flüchtige plötzlich und aus unerklärlichen Gründen seinen Mercedes stoppte und ruckartig rückwärts fuhr. Hierdurch prallte der Fremde mit seinem Fahrzeugheck in die linke Fahrzeugseite des Pkw des Geschädigten und entfernte sich anschließend fluchtartig, ohne mit dem Zurückgebliebenen Kontakt aufzunehmen.
Glücklicherweise wurde der Vorfall nicht nur von einer weiteren Zeugin beobachtet, sondern es konnte auch das amtliche Kennzeichen des Fluchtwagens notiert werden. Somit führten spätere Ermittlungen nicht nur zum Unfallwagen, sondern auch zum Fahrzeughalter, einem 33 Jahre alten Mann aus dem innerstädtischen Bereich. Dieser erklärte nach erfolgter Belehrung, nicht selbst mit dem Pkw gefahren zu sein, schaffte es nach einigen Telefonaten jedoch, nicht nur den Beschuldigten ausfindig zu machen, sondern diesen auch zum Erscheinen auf der Polizeiwache zu bewegen.
Die am Ende gefertigte Unfallfluchtanzeige richtet sich nun gegen einen 32 Jahre alten Mann aus Polen. Dieser musste somit nicht nur eine Sicherheitsleistung erbringen, sondern auch seinen Führerschein bei der Polizei zurücklassen. Und das alles nur, weil er aus Angst vor der Beichte des Schadens gegenüber dem Fahrzeughalter weggefahren war.
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