POL-DN: Fahrzeugexport im großen Stil - und mit noch größeren Mängeln
Jülich (ots)
Bei der Kontrolle von fünf verdächtigen Fahrzeugen am Mittwochabend stellten die Beamten eine Reihe von Verstößen fest, die nun strafrechtlich geahndet werden. Auch der Zoll erhielt Kenntnis.
Gegen 21:40 Uhr erhielt die Polizei eine Information über vier Lkw, die im Bereich des Industriegebiets Königskamp abgestellt worden waren. Vor Ort befanden sich zudem fünf Männer im Alter von 29 bis 55 Jahren.
Sie alle waren jordanischer Herkunft und beabsichtigten, die vorhandenen Fahrzeuge in ihr Heimatland zu exportieren. Zwar führten sie hierzu ordnungsgemäß die jeweiligen Zulassungsbescheinigungen mit sich, hatten jedoch an den vier Lkw angeblich russische Kennzeichen montiert, die sie mittels Pappe und Hilfe eines Laminiergeräts selbst gebastelt hatten. Um hiermit bis nach Antwerpen zu fahren, wo die Fahrzeuge weiter nach Jordanien hätten verschifft werden sollen, hätte der Hauptverantwortliche, der die Lkw erworben hatte, allerdings Ausfuhrkennzeichen mit internationalen Zulassungsscheinen für jedes Fahrzeug erwerben müs
sen. Ohne diese lag nun neben der zuvor festgestellten Urkundenfälschung auch ein Verstoß gegen die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung vor, vom Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz einmal ganz abgesehen.
Im Zuge der Personalienfeststellung des 34 Jahre alten Unternehmers, sowie der vier bei ihm angestellten Fahrer, händigten alle Anwesenden ihre Führerscheine und ihre Reisepässe aus. Während wenigstens seine Arbeitnehmer alles richtig gemacht hatten, wies jedoch der Führerschein des Beschuldigten erhebliche Mängel auf.
Am Ende stellte sich heraus, dass wohl auch dieser verfälscht worden war und der Mann über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Der vermeintliche Führerschein wurde daher ebenso sichergestellt, wie die angeblichen russischen Kennzeichen und auf der Polizeiwache asserviert. Auch wurde eine entsprechend umfangreiche Strafanzeige gegen den Jordanier gefertigt, unabhängig von den Maßnahmen, die nun noch seitens der zuständigen Zollbehörde getroffen werden.
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