POL-DN: Nachts beim DSB
Düren (ots)
Eine seltene Duplizität der Ereignisse sorgte in der Nacht zum Dienstag für ein fast spiegelbildliches Einsatzgeschehen, bei dem nacheinander mehrere Tatverdächtige am selben Ort durch die Polizei festgenommen werden konnten.
Gegen 01:50 Uhr erhielt die Polizei von aufmerksamen Zeugen einen Hinweis auf ein höchst verdächtiges Geschehen auf dem Gelände des Dürener Service Betriebs an der Paradiesstraße. Drei Personen waren im vermeintlichen Schutz der Dunkelheit auf das weitläufige Betriebsareal des kommunalen Dienstleisters geklettert, jedoch unverhofft dabei beobachtet worden. Die Polizei umstellte das Gelände und setzte einen Diensthund zur Durchsuchung ein. Schnell konnte der Polizeihund zwei 27 Jahre alte Dürenerinnen aufstöbern, die sich zuvor trotz Androhung nicht aus dem Versteck bewegt hatten. Kurz darauf ergab sich auch ein dritter Tatbeteiligter, ein 19-Jähriger aus Düren, der sich nicht auf einen Konflikt mit dem Diensthund "Clint" einlassen wollte und festnahmewillig aus einem Gebüsch hervor kam. Das Trio wurde festgenommen. Die Polizei geht von einem beabsichtigten Diebstahl aus.
Noch während die polizeilichen Maßnahmen zu diesem Fall andauerten, kam kurz nach 03:00 Uhr eine nahezu identische Meldung von Zeugen bei der Leitstelle an. Dieses Mal waren zwei Männer beim Überklettern des DSB-Zauns beobachtet worden. Die Polizei startete das bereits eingeübte Prozedere mit erneut 100 Prozent Erfolg.
Die eingesetzten Beamten trafen auf die Einbrecher, die sich derweil an Elektro-Wertstoffen zu schaffen gemacht hatten; vorsortiertes Diebesgut hatten sie bereits zum Abtransport zurecht gelegt. Auf das Erscheinen der Polizei und den angedrohten Diensthundeinsatz reagierten die Täter mit Flucht. Dieses Mal war es jedoch Diensthündin "Leika", die ihre Pflicht tat und die beiden 22 und 36 Jahre alten Dürener nach wenigen Metern stellen konnte.
Alle fünf Personen sind bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Anders als die anderen Beschuldigten, wurde der 22-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nicht entlassen. Er wird im Verlauf des Tages dem Haftrichter vorgeführt, da er aktuell keinen festen Wohnsitz nachweisen kann und auch noch wegen früherer Straftaten unter Bewährungsaufsicht steht.
Es wurden Strafverfahren eingeleitet.
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