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POL-DN: Outdoor und Indoor - Polizei hebt Plantagen aus

Hürtgenwald/Düren (ots)

Wenig lukrativ war am Ende das Anlegen einer Cannabisplantage im Wald für einen Mann aus Düren, der demnächst womöglich mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen hat.

Im Juli hatten Zeugen die Polizei auf eine ungewöhnliche Anpflanzung in einem Waldgebiet innerhalb der Gemeinde Hürtgenwald aufmerksam gemacht. Der Spruch, dass man vor lauter Wald die Bäume nicht sieht, traf in diesem Fall nicht zu, denn den Hinweisgebern war beim zufälligen Begehen eines abgelegenen Areals sehr wohl aufgefallen, dass dort eine Outdoor-Plantage mit nicht heimischen Gewächsen angelegt worden war.

Am 03. August waren dann die Maßnahmen der Polizei erfolgreich; vor Ort konnte ein 57-Jähriger aus Düren bei der Pflege seiner pflanzlichen Schützlinge beobachtet und festgenommen werden. Der Mann, der bereits vor Jahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden war, hatte sich als "Nordic-Walker" ausstaffiert und erst mal blanke Ahnungslosigkeit vorgegeben. Allerdings kann die aus Sicht der Polizei gegen ihn zusammen getragene Beweislast als erdrückend bezeichnet werden. Bei der Pflege seiner zwei kleinen Waldplantagen hatte er sich richtig Mühe gegeben, um die insgesamt 45 Pflänzchen groß zu ziehen. Da hatte er mit Blumenerde und Dünger der "Mutter Natur" nachgeholfen.

Aber auch zu Hause in seiner Dürener Wohnung, so das Ergebnis der angeordneten Durchsuchung, hatte der 57-Jährige etwa 100 Hanfgewächse in verschiedenen Entwicklungsphasen in Töpfen und Kübeln herangezüchtet. Zudem konnten dort zum Trocknen aufgehängtes Marihuana und weitere beweiswichtige Gegenstände sichergestellt werden. Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet und wirft dem vorbestraften Beschuldigten den verbotenen Anbau und Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen vor. Der theoretische Straßenverkaufswert wird auf mehrere zehntausend Euro geschätzt; allerdings wurden die Pflanzen inzwischen vernichtet.

Gegen den 57-Jährigen erging mittlerweile ein richterlicher Haftbefehl, der unter strengen Auflagen bis auf weiteres außer Vollzug gesetzt wurde.

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