POL-DN: Kurze Bilanz zum Polizeieinsatz - Düren/Heinsberg/Rhein-Erft-Kreis/Neuss
Düren/Heinsberg/Rhein-Erft-Kreis/Neuss (ots)
Die Polizei hatte am frühen Samstagmorgen (15. August) zunächst auf die Vernunft der Klimacampbesucher gesetzt, sich selbst und andere nicht in Lebensgefahr zu bringen und widerrechtlich in den Tagebau einzudringen. Trotz deutlicher Ansprachen und Warnungen wurden durch zwei, mehrere hundert Personen starke Menschenmengen so starker Druck und Gewalt auf Polizeisperren ausgeübt, dass diese schließlich durchbrochen wurden.
Bei diesem Einsatz im Bereich Garzweiler (Rhein-Kreis-Neuss) wurden nach derzeitigem Erkenntnisstand 36 Personen verletzt. Von 15 betroffenen Polizeibeamten konnten zwei ihren Dienst nicht fortsetzen. Bei den bekannten 21 verletzten Personen, die zuvor widerrechtlich das gekennzeichnete Betriebsgelände betraten, bestand bei einer jungen Frau zunächst der Verdacht eines Herzinfarktes, der sich später im Krankenhaus glücklicherweise "nur" als Kreislaufschwäche herausstellte. Im Tagebaugelände unterhielt dessen Betreiber einen medizinischen Versorgungsbereich, in dem auch mehrere Tagebaugegner behandelt wurden. Angetroffene/festgehaltene Personen: Von den etwa 1.200 Demonstranten wurden auf dem Tagebaugelände von der Polizei insgesamt 805 Personen angetroffen. Davon konnte bei 565 Personen direkt vor Ort die Identität festgestellt werden. Sie wurden aus dem Tagebau begleitet und erhielten Platzverweise. 240 Personen wurden zur Identitätsfeststellung zum Polizeipräsidium Aachen gebracht. Diese zog sich wegen der großen Personenanzahl teilweise sehr lange hin, sodass 164 Personen nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen 12-Stundenfrist entlassen wurden. Während des Aufenthalts der Personen bei der Polizei wurden ihnen Getränke angeboten. Die Angebote wurden mit den Hinweisen abgelehnt, sich selbst zu versorgen. 797 Strafanzeigen wurden bislang gefertigt. Folgende Straftatbestände werden darin geprüft: Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Waffengesetz, Störung öffentlicher Betriebe und ein Gefährdungsdelikt im Straßenverkehr.
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