POL-DN: Rücksichtnahme auf Parkplätzen oberstes Gebot
Kreis Düren (ots)
Verkehrsregeln des öffentlichen Straßenverkehrs gelten ebenso auf Parkplätzen von zum Beispiel Supermärkten. Oder etwa nicht?
Immer wieder wird die Polizei zu Verkehrsunfällen gerufen, die sich auf den Parkflächen vor Einkaufsmärkten oder in Parkhäusern ereignet haben. Oftmals scheinen die Verkehrslage und die geltenden Regeln den Beteiligten nur zum Teil klar zu sein - sonst wäre es in den meisten Fällen nicht zum Blechschaden gekommen. Gerade in einem Bereich, der gleichzeitig von vielen verschiedenen Verkehrsteilnehmern genutzt wird, muss die gegenseitige Rücksichtnahme höchste Priorität haben. Fußgänger mit Einkaufswagen treffen auf Parkplatz suchende Autofahrer, ein- und ausparkende Fahrzeugführer begegnen einander oder einem vorbei fahrenden Radfahrer. Den häufigsten Unfallursachen liegen allerdings keine schwerwiegenden Verkehrsverstöße zugrunde, sie begründen sich meist auf Unachtsamkeit. Als Beispiel seien hier ein fehlender Schulterblick beim Parkvorgang, sogenannte "Parkrempler" oder Missverständnisse über die Vorfahrtregelung genannt.
Die in den meisten Wohngebieten geltende Regelung "Rechts vor links" kann nicht automatisch auch auf einem öffentlichen Parkplatz Anwendung finden. Voraussetzung hierfür wäre, dass die Fahrspuren zwischen den eingezeichneten Parkbuchten deutlich durch Markierungen voneinander abgetrennt sind, so dass der Charakter einer "Straße" ersichtlich ist. Dies ist in den meisten Fällen nicht gegeben. Alsdann gilt, eine besonders hohe Sorgfalts- und Rücksichtspflicht walten zu lassen. Ohne Verständigung zwischen den sich begegnenden Verkehrsteilnehmern geht es nicht; auf sein vermeintliches "Recht" zu pochen schadet im Zweifelsfall nur.
Schrittgeschwindigkeit wird von jedem Nutzer eines Parkplatzes gefordert, und auch das Ein- beziehungsweise Ausparken muss mit entsprechend gedrosseltem Tempo stattfinden. Schritttempo bedeutet tatsächlich eine sehr langsame Geschwindigkeit zwischen vier und sieben km/h!
Eine ständige Bremsbereitschaft ist unerlässlich, um schnellstmöglich auf ständig wechselnde Situationen reagieren zu können.
Die Straßenverkehrsordnung besagt bereits in ihrem ersten Paragraphen, dass Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten haben, dass kein Anderer geschädigt oder gefährdet wird. Diese Grundregel gilt überall - auch und vor allem auf öffentlichen Parkplätzen.
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