POL-DN: Kein Aprilscherz - der Scheibenwischerbeleg
Kreis Düren (ots)
In ganz NRW wird es sie geben, und auch der ein oder anderen Bewohner des Kreises Düren wird sie vermutlich bald kennen lernen: die sogenannten Scheibenwischerbelege der Polizei.
Die Kreispolizeibehörde Düren möchte darüber informieren, dass ab dem 01.04.2016 Parkverstöße geahndet werden, indem zunächst am betroffenen Fahrzeug eine Mitteilung über die beabsichtigte Ahndung des festgestellten Verstoßes hinterlassen wird. Diesem Beleg ist zu entnehmen, dass dem Halter oder der Halterin in den nächsten Tagen ein Anhörungsbogen mit einem Verwarnungsgeldangebot zugeschickt werden wird. Der altbekannte Überweisungsträger wird also nicht mehr unter dem Scheibenwischer angebracht.
Sollten Verkehrsteilnehmer nach einem Parkverstoß eine derartige Benachrichtigung an ihrem Fahrzeug vorfinden, so möge er oder sie sich bitte gemäß dem darauf vermerkten Hinweis wie folgt verhalten: Eine direkte Nachfrage bei der Polizeidienststelle unterlassen und erst auf die schriftliche Anhörung reagieren.
Rückfragen bitte an:
Polizei Düren
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Telefon: 02421 949-1100
Fax: 02421 949-1199
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