POL-DN: Festnahme nach Trunkenheitsfahrt
Kreuzau (ots)
Am späten Freitagnachmittag musste die Polizei nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden mehrstündige Ermittlungen gegen die Unfallverursacherin anstrengen. Diese war wenig kooperativ, aber alkoholisiert.
Kurz vor 18.00 Uhr war auf der Kreisstraße 32 zwischen den Ortslagen Üdingen und Kreuzau ein Pkw beim Durchfahren einer Kurve nach rechts von der Fahrbahn abgekommen. Dabei hatte die Fahrerin, eine 25 Jahre alte Frau aus Serbien, noch Glück im Unglück, denn sie und ihre im Wagen transportierte Tochter blieben unverletzt. Allerdings schätzt die Polizei den entstandenen Sachschaden auf gut 60000 Euro, denn der Wagen hatte nach Überfahren des Grünstreifens mehrere Bäumchen entwurzelt und war dann an einem größeren Holzstapel total beschädigt zum Stillstand gekommen. Ein Abschleppdienst holte das erheblich beschädigte Fahrzeug von der Unfallstelle.
Im Rahmen der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten Alkoholgeruch bei der Frau, die allerdings angab, keinen Alkohol getrunken zu haben und sich auch beim Durchführen des Alcotests als auffallend ungeschickt erwies. Erst als die Anordnung der Blutentnahme unmittelbar bevor stand, gelang das Pusten ins Gerät und zeigte einen Wert von knapp 0,5 Promille in der Atemluft an. "Ein Schuss Amaretto beim Kaffee" wurde als Erklärung mitgeteilt. Allerdings wies die Dame keine Ausweisdokumente vor und es ergaben sich berechtigte Zweifel an den von ihr mitgeteilten Identitätsangaben. Erst umfangreichere Ermittlungen führten zur Bekanntgabe der richtigen Personalien der 25 Jahre alten Frau, die offenbar keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Fraglich war auch, wie die Dame in den Besitz des von ihr zu Schrott gefahrenen Wagens gekommen war. Es waren weitere intensive Ermittlungen nötig um heraus zu finden, dass sie den Aufenthalt bei einem Bekannten aus Kreuzau dazu genutzt hatte, sich den Schlüssel und dann das Fahrzeug unerlaubt anzueignen. Zudem besitzt sie überhaupt keine Fahrerlaubnis.
Die Polizei ordnete eine Blutentnahme bei der Beschuldigten und die vorläufige Festnahme an. Die gegen sie anhängigen strafrechtlichen Ermittlungen dauern derzeit an.
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