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POL-DN: Polizei stellt weiterhin nur wenige Verstöße gegen die Corona Schutzverordnung fest - Appell des Ordnungsamtes der Stadt Düren

Kreis Düren (ots)

Die Polizei stellte in den letzten Tagen nur wenige Verstöße gegen die aktuell geltende Corona Schutzverordnung fest. Insbesondere die Ordnungskräfte der Stadt Düren weisen jedoch darauf hin, dass viele Menschen mit mehr als zwei Personen gemeinsam im Auto unterwegs sind.

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises scheinen sich überwiegend an die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zu halten. Am gestrigen Tag verzeichnete die Polizei lediglich vier Einsätze mit Bezug zur Schutzverordnung. In drei von vier Einsätzen konnten die eingesetzten Beamten, als sie vor Ort eintrafen, jedoch keine Feststellung mehr treffen.

Lediglich in einem Fall mussten die Polizisten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige schreiben. Den Beamten fiel bei einer Routinefahrt ein vollbesetzter Pkw auf. Die fünf jungen Männer, die nicht miteinander verwandt waren, waren ohne triftigen Grund zusammen unterwegs. Somit stellte ihre Fahrt ein Verstoß gegen das Kontaktverbot da, welche mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige für jeden von ihnen endete.

Das Ordnungsamt der Stadt Düren verzeichnete dagegen in den letzten Tagen einige Verstöße gegen das geltende Kontaktverbot. Hier mussten leider insbesondere in Parkanlagen der Stadt aber auch in bestimmten Bereichen der Innenstadt Verwarnungen ausgesprochen und Bußgelder verhängt werden. Mit Blick auf das kommende Wochenende, an dem frühlingshafte Temperaturen voraussagt sind, mahnt die Ordnungsverwaltung eindringlich zur Einhaltung der Vorschriften der Coronaschutzverordnung des Landes und kündigt weitere Kontrollen an. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen seien bis auf ganz wenige Ausnahmen untersagt. Dies gelte auch für die PKW-Nutzung.

Polizei und Ordnungsamt geben daher auch hier noch einmal den dringlichen Hinweis: Autofahrten mit mehr als zwei Personen, die nicht derselben Kernfamilie angehören, gelten als Zusammenkunft in der Öffentlichkeit und stellen somit einen Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung dar, der mit 200 Euro pro Person geahndet wird. Es gelten hier die gleichen Regeln wie bei einem Spaziergang. Bitte verzichten Sie sich selbst und anderen zu Liebe aktuell auf gemeinsame Autofahrten.

Wir bleiben für Sie da, bleiben Sie für uns zu Hause.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 02421 949-1100
Fax: 02421 949-1199

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