POL-DN: Kontrolle von Tiertransporten
Düren (ots)
Am Dienstag (21.03.2023) führte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Rahmen einer Schulung Kontrollen von Tiertransporten durch. Unterstützung erhielten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierbei durch den Verkehrsdienst der Polizei Düren.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW führt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veterinärämter eine zweitägige Schulung mit dem Thema "Kriterien bei der Kontrolle von Tiertransporten" im Notfallbildungszentrum Stockheim durch. An den Schulungsmaßnahmen beteiligten sich auch Beamte des Verkehrsdienstes der KPB Düren, die in ihrem Aufgabengebiet (Kontrollen des gewerblichen Straßenverkehrs) Berührungspunkte mit dem benannten Thema haben. Ein praktischer Teil der Schulung bestand aus einer Kontrolle im Dürener Gewerbegebiet "Im Großen Tal". Hierfür führten Polizeibeamte des Verkehrsdienstes infrage kommende LKW der Kontrollstelle zu und kontrollierten diese gemeinsam mit den Fachleuten der Veterinärämter. Ein Lkw fiel bei der Kontrolle besonders negativ auf. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen LKW mit Anhänger. Das Fahrwerk des Anhängers wurde durch den Fahrer gezielt abgesenkt, damit nicht auffiel, dass das mechanisch verstellbare Dach nach oben verlagert wurde. Eine anschließende Höhenmessung ergab eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Gesamthöhe von vier Metern. Allerdings schuf der Fahrer so Platz für einen zweistöckigen Tiertransport. Transportiert wurden Bullen, die dem Schlachthof zugeführt werden sollten. Durch den zweistöckigen Transport wurde die Mindesthöhe für den Transport dieser Tiere unterschritten. Weiter befanden sich pro Transportbox auf den Ladeflächen zehn, anstatt der erlaubten acht Tiere. Auch die Trennwände, die zur Separierung des Viehs auf der Ladefläche dienen, waren in der vorgefundenen Form unzulässig. Zusätzlich wurde anhand der Frachtpapiere festgestellt, dass die Tiere unerlaubterweise an unterschiedlichen Sammelstellen auf der Route des LKW aufgenommen wurden. Eine solche Zusammenstellung ist ebenfalls nicht zulässig. Der LKW durfte die Kontrollstelle nur mit dem Schlachtvieh verlassen, da die Entfernung zwischen Kontrollstelle und Schlachthof geringer war als die Anfahrt einer entsprechenden Verladestation. Eine entsprechende Anzeige wurde durch das Kreisveterinäramt Düren gefertigt, weitere Maßnahmen folgen.
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