POL-DN: 0410153 Veränderungen mit Folgen
Düren (ots)
Jülich - Während einer Verkehrskontrolle am Donnerstagnachmittag beobachteten die Beamten gegen 13.30 Uhr in der Kölnstraße einen Verkehrsteilnehmer, der mit einem Motorroller die Schlossstraße in Richtung Kölnstraße befuhr. In Höhe der Einmündung der Kapuzinerstraße beschleunigte er sein Fahrzeug, um einen vorausfahrenden Pkw zu überholen. Als er die Kontrollstelle der Polizei erkannte, unterbrach er den Überholvorgang und stellte den Motorroller auf dem linken Gehweg ab. Auf Grund des hohen Beschleunigungsvermögens des Rollers und des auffälligen Verhaltens des Fahrers ergab sich für die Polizeibeamten der Verdacht, dass technische Veränderungen an dem Gefährt vorgenommen worden waren. Dies wurde bei einer anschließenden Überprüfung und dem Geständnis des 15-jährigen Fahrers aus Jülich bestätigt. Durch Manipulationen an der Zündeinrichtung und an der Variomatic des Fahrzeuges wurde eine Geschwindigkeitserhöhung von 25 km/h auf 70 km/h erreicht. Die Folge ist, dass die Betriebserlaubnis für den Motorroller erloschen und das Fahren führerscheinpflichtig geworden ist. Der Betroffene konnte jedoch lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Da der 15-Jährige konkrete Angaben zu den technischen Veränderungen machte und die veränderte Steuereinheit sichergestellt werden konnte, wurde auf die Sicherstellung des Rollers zur Beweissicherung verzichtet. Die Weiterfahrt wurde bis zum Rückbau der Veränderungen untersagt.
Bei einer weiteren Kontrollstelle in der Kapuzinerstraße in Aldenhoven näherte sich gegen 14.50 Uhr den Polizeibeamten ein Mofa- Fahrer. Er erregte durch das laute Auspuffgeräusch und die augenscheinlich hohe Geschwindigkeit seines Gefährts die Aufmerksamkeit der Beamten. Auch hier hatte der 42 Jahre alte Fahrer aus Aldenhoven, wie er auf Vorhalt einräumte, technische Veränderungen vorgenommen. Er hatte die Auspuffanlage ausgewechselt und die Drosselung auf 25 km/h entfernt. Auch hier war die Folge, dass die Betriebserlaubnis erloschen war und zum Führen des Kleinkraftrades ein gültiger Führerschein erforderlich gewesen wäre. Diesen besaß der 42-Jährige jedoch nicht./me
ots-Originaltext: Polizei Düren
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