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Polizei Düren

POL-DN: 0410153 Veränderungen mit Folgen

Düren (ots)

Jülich - Während einer Verkehrskontrolle am
Donnerstagnachmittag beobachteten die Beamten gegen 13.30 Uhr in der
Kölnstraße einen Verkehrsteilnehmer, der mit einem Motorroller die
Schlossstraße in Richtung Kölnstraße befuhr. In Höhe der Einmündung
der Kapuzinerstraße beschleunigte er sein Fahrzeug, um einen
vorausfahrenden Pkw zu überholen. Als er die Kontrollstelle der
Polizei erkannte, unterbrach er den Überholvorgang und stellte den
Motorroller auf dem linken Gehweg ab. Auf Grund des hohen
Beschleunigungsvermögens des Rollers und des auffälligen Verhaltens
des Fahrers ergab sich für die Polizeibeamten der Verdacht, dass
technische Veränderungen an dem Gefährt vorgenommen worden waren.
Dies wurde bei einer anschließenden Überprüfung und dem Geständnis
des 15-jährigen Fahrers aus Jülich bestätigt. Durch Manipulationen an
der Zündeinrichtung und an der Variomatic des Fahrzeuges wurde eine
Geschwindigkeitserhöhung von 25 km/h auf 70 km/h erreicht. Die Folge
ist, dass die Betriebserlaubnis für den Motorroller erloschen und das
Fahren führerscheinpflichtig geworden ist. Der Betroffene konnte
jedoch lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Da der
15-Jährige konkrete Angaben zu den technischen Veränderungen machte
und die veränderte Steuereinheit sichergestellt werden konnte, wurde
auf die Sicherstellung des Rollers zur Beweissicherung verzichtet.
Die Weiterfahrt wurde bis zum Rückbau der Veränderungen untersagt.
Bei einer weiteren Kontrollstelle in der Kapuzinerstraße in
Aldenhoven näherte sich gegen 14.50 Uhr den Polizeibeamten ein Mofa-
Fahrer. Er erregte durch das laute Auspuffgeräusch und die
augenscheinlich hohe Geschwindigkeit seines Gefährts die
Aufmerksamkeit der Beamten. Auch hier hatte der 42 Jahre alte Fahrer
aus Aldenhoven, wie er auf Vorhalt einräumte, technische
Veränderungen vorgenommen. Er hatte die Auspuffanlage ausgewechselt
und die Drosselung auf 25 km/h entfernt. Auch hier war die Folge,
dass die Betriebserlaubnis erloschen war und zum Führen des
Kleinkraftrades ein gültiger Führerschein erforderlich gewesen wäre.
Diesen besaß der 42-Jährige jedoch nicht./me
ots-Originaltext: Polizei Düren
Digitale Pressemappe:
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