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Polizei Düren

POL-DN: 0503028 Mit Rennauspuff, aber ohne Versicherungsschutz

Düren (ots)

Kreis Düren - Ab dem 01. März gilt für alle
Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, eine neue
Kennzeichnung. Wer noch mit dem alten grünen Kennzeichen fährt und
demzufolge keinen gültigen Versicherungsschutz mehr nachweisen kann,
macht sich strafbar. Bei Kontrollen stellte die Polizei im Kreis
Düren am Dienstag bereits mehrere Verstöße gegen das
Pflichtversicherungsgesetz fest.
Bereits um kurz nach 07.00 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung
auf der Aachener Straße ein Kleinkraftrad auf, an dem ein nicht mehr
gültiges Kennzeichen angebracht war. Der 17-jährige Fahrer wurde
angehalten und überprüft. Den Beamten gegenüber gab der junge Mann
an, dass er vergessen habe, ein neues Versicherungskennzeichen zu
beantragen. Gegen 17.10 Uhr wurde im Rahmen einer allgemeinen
Verkehrskontrolle ein Kleinkraftrad auf der Alten Jülicher Straße
kontrolliert, das von einem 21 Jahre alten Mann aus Düren gefahren
wurde. Auch dieses Krad war noch mit den alten Kennzeichen versehen.
Ein gültiger Haftpflichtversicherungsvertrag bestand nicht mehr. In
der Nähe von Aldenhoven fiel gegen 20.15 Uhr ein 16-Jähriger auf, der
mit seinem Mofa auf der Landesstraße 136 mit zu hoher Geschwindigkeit
vor einem Funkstreifenwagen her fuhr. Obwohl die durch die Bauart
bestimmte Höchstgeschwindigkeit des Zweirads auf 25 km/h begrenzt
ist, wurden beim Nachfahren etwa 60 km/h vom Tachometer des
Streifenwagens abgelesen. Der Mofafahrer wurde angehalten und
überprüft. Er räumte ein, dass er durch die Montage eines
Rennauspuffs die Höchstgeschwindigkeit seines Kraftrades
unzulässigerweise gesteigert hatte. Den erforderlichen Führerschein
hatte der junge Mann nicht. Auch er hatte für sein Kraftfahrzeug noch
keinen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Weiterhin wurde
festgestellt, dass der 16-Jährige schon einmal gegen 16.40 Uhr in
Jülich einer Polizeistreife wegen des alten Versicherungskennzeichens
aufgefallen war. Bereits zu diesem Zeitpunkt war dem Mofafahrer die
Weiterfahrt untersagt worden. Jetzt liegen gegen ihn zwei
Strafanzeigen vor.
ots-Originaltext: Polizei Düren
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=8

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