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Polizei Düren

POL-DN: 07032001 Polizei Düren beteiligt am Landesprojekt "Häusliche Gewalt"

POL-DN: 07032001 Polizei Düren beteiligt am Landesprojekt "Häusliche Gewalt"
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Düren (ots)

Die Kreispolizeibehörde Düren ist eine von sechs
Kreispolizeibehörden des Landes NRW, in denen eine 
Wirkungsüberprüfung polizeilicher Maßnahmen stattfindet.
Im Jahr 2006 wurde die Polizei im Kreis Düren 505 Mal wegen 
häuslicher Gewalt zu Hilfe gerufen. Während die Anzahl der 
Strafanzeigen in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten des 
Gewaltschutzgesetzes und des § 34 a PolG NRW im Jahr 2002 mit 
durchschnittlich 320 etwa stagnierte, kletterte sie über 416 in 2005 
auf den jetzigen bisherigen Höchstwert.
Dies belegt, dass Gewalt in der Familie immer mehr ins Hellfeld 
geholt wird. Und das ist gut so! Häuslicher Gewalt muss Einhalt 
geboten werden. Denn sie gilt als die am weitesten verbreitete Form 
von Gewaltausübung und Gewalterfahrung - gerade für Kinder und junge 
Menschen.
Der schlagende Vater wird zum negativen Vorbild für Jungen und die
geschlagene Mutter wird zum negativen Vorbild für Mädchen. 
Wissenschaftliche Studien aber auch polizeiliche Erfahrungen belegen,
dass Jungen, die in einer von Gewalt geprägten Familie aufwachsen, 
ein weit höheres Risiko aufweisen, selbst Gewalt anzuwenden als 
Jungen aus unbelasteten Familien. Mädchen mit familiärer 
Gewalterfahrung werden dagegen später häufiger Opfer. Häusliche 
Gewalt bringt die nächste Generation der Täter und Opfer hervor.
In den Strafanzeigen zu Fällen häuslicher Gewalt des Jahres 2006 
spielten 406 Körperverletzungen eine Rolle, Bedrohungen wurden 84 
Mal, Sachbeschädigungen 50 Mal und sexuelle Nötigung und 
Vergewaltigung in 12 Fällen registriert.
Zum Schutz der Opfer kann die Polizei den Täter zunächst für zehn 
Tage aus seiner Wohnung verweisen. In der Regel sind dies Männer. In 
47,5 % der 505 Fälle des Jahres 2006 (= absolut 240) wurden 
Wohnungsverweise und Rückkehrverbote ausgesprochen. Durch diese und 
weitere mögliche polizeilichen Maßnahmen werden den Schlägern Grenzen
gesetzt und ihnen ihr Unrecht vor Augen geführt.
Die Polizei kontrolliert, ob sich der Täter tatsächlich an das 
Rückkehrverbot hält. Anderenfalls droht ein Zwangsgeld von bis zu 
2.500 Euro. Während des Hausverbotes kann das Opfer beim Zivilgericht
einen länger währenden Schutz vor dem Täter erreichen.
Die Opfer werden ausführlich über ihre rechtlichen Möglichkeiten 
informiert und bekommen von der Polizei geeignete 
Beratungseinrichtungen genannt. Bei vorliegendem Einverständnis der 
Betroffenen wird der erste Kontakt zu Hilfeeinrichtungen hergestellt.
Auch die Amtsgerichte haben in mehreren Fällen, über die 
polizeiliche Wohnungsverweisung hinaus, ein so genanntes Kontakt- und
Näherungsverbot verfügt. Darin wird dem gewalttätigen Partner eine 
Annäherung oder Kontaktaufnahme mit dem Opfer untersagt.
Um Opfer wirksam zu schützen, ihnen Hilfe zu vermitteln und 
häusliche Gewalt nachhaltig zu vermeiden, gehören neben 
Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot insbesondere systematische 
Gefährdungsanalysen und Gefährderansprachen, an denen sich Art und 
Umfang der Schutzmaßnahmen für das potentielle Opfer orientieren, 
landesweit zum polizeilichen Repertoire. Dennoch kommt es immer 
wieder zu Tötungsdelikten unter Partnern bzw. Expartnern. Im Kreis 
Düren war das zuletzt im Jahr 2005 der Fall. In schrecklicher 
Erinnerung ist sicherlich noch die Inbrandsetzung eines Wohnhauses 
durch einen eifersüchtigen Ex-Partner in Nideggen-Schmidt, bei der 
zwei Menschen ums Leben kamen.
Die polizeilichen Interventionsmaßnahmen basieren auf der Annahme,
dass diese Tötungsdelikte grundsätzlich präventabel sind und dass u. 
a. die genannten polizeilichen Maßnahmen geeignet sind, diese Taten 
zu verhindern. Empirisch belegt sind diese Zusammenhänge bisher 
allerdings nicht.
Der Frage, ob die polizeilichen Maßnahmen tatsächlich die 
gewünschten Wirkungen erzielen, geht nun eine durch das IM NRW in 
Auftrag gegebene Wirksamkeitsuntersuchung nach: Die polizeilichen 
Konzepte, ihre Umsetzung auf örtlicher Ebene - auch die Vernetzung 
mit anderen Verantwortungsträgern - werden auf ihre kausalen 
Wirkungen hin analysiert.
Dadurch wird Aufschluss darüber erhofft, welche Maßnahme wie unter
welchen Rahmenbedingungen wirkt.
Die Evaluation soll vor allem die polizeilichen Maßnahmen 
Gefährdungsanalyse und Gefährderansprache überprüfen. Im Ergebnis 
wünscht man sich Empfehlungen zu erhalten,
- wie das polizeiliche Einschreiten professioneller und 
erfolgreicher zu gestalten ist
- wie die Aus- und Fortbildung zu verbessern ist, um die 
Einsatzkräfte handlungsfähiger und handlungssicherer zu machen
- wie die Zusammenarbeit in bestehenden Netzwerken optimiert werden 
kann und
- wie klarere Verantwortungsstrukturen geschaffen werden können.
Aus Kostengründen und forschungspraktischen Erwägungen konnten 
nicht alle Kreispolizeibehörden des Landes einbezogen werden. Außer 
in Düren finden in fünf weiteren Behörden Wirksamkeitsevaluationen 
statt. Unterstützt durch das LKA NRW wurden bereits im letzten Jahr 
die wesentlichen Voraussetzungen für die jetzt anstehende 
Wirksamkeitsüberprüfung geschaffen. Die eigentliche 
Wirkungsevaluation führen Wissenschaftlerinnen des Instituts für 
Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS) an der Bremer Hochschule für
öffentliche Verwaltung durch, die der Kreispolizei Düren gestern 
ihren Antrittsbesuch abstatteten.
Polizeidirektor Werner Eismar, Leiter der Polizeiabteilung 
Gefahrenabwehr/Strafverfolgung, hieß in der Auftaktveranstaltung im 
Dürener Kreishaus die verantwortliche Institutsleiterin, Frau Prof. 
Dr. Greuel, und ihr Team herzlich willkommen.
Vor zahlreichen Beschäftigten der Polizei des Kreises Düren und 
Vertretern der Hilfeeinrichtungen und Netzwerkpartnern, mit denen die
Polizei im Themenfeld "Häusliche Gewalt" zusammenarbeitet, stellte 
Frau Prof. Dr. Greuel sich und ihre Mitarbeiterinnen sowie das 
Evaluations-vorhaben vor, erklärte Auftrag und Methodik der 
Untersuchung und warb für ihre Arbeit um Unterstützung der 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde Düren.
Kriminalrat Wünsch, der als Leiter der Direktion Kriminalität das 
Evaluationsprojekt in der Dürener Polizei federführend begleitet, 
legte wert auf die Feststellung, dass die Aussagekraft und die 
Qualität der Evaluationsergebnisse nicht auf einen Vergleich der 
einzelnen Kreispolizeibehörden ausgerichtet seien. Die Ergebnisse, 
mit denen in etwa eineinhalb Jahren gerechnet werden kann, sollen 
vielmehr konkreten Nutzen für die gesamte Polizei NRW im Umgang mit 
häuslicher Gewalt erbringen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Düren
Pressestelle

Telefon: 02421-949 1100
Fax: 02421-949 1199

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