FW-Kiel: Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person - Zügige Rettung nach medizinischem Notfall - Filmende Gaffer sorgen für Unverständnis
Kiel (ots)
Aufgrund eines medizinischen Notfalls verlor Samstag Mittag gegen 14:00 Uhr der Fahrer eines PKW auf der Fahrt in Richtung Norden auf der Straße "Wall" (Kiel) alleinbeteiligt die Kontrolle über sein Fahrzeug.
Hierbei geriet der bewusstlose Fahrer mit seinem PKW zunächst auf den mittleren Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen, bevor er nach einigen Metern frontal gegen einen Stadtbaum prallte. Erste Anrufer gaben an, die Türen zum PKW nicht öffnen zu können, sodass ein umfangreiches Aufgebot an Einsatzkräften von Feuerwehr und Rettungsdienst mit dem Stichwort "Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person" zur Einsatzstelle alarmiert wurde.
Eine zufällig am Einsatzort vorbeikommende Rettungswagenbesatzung der RKiSH konnte sich einen Zugang über die Beifahrertür verschaffen und begann mit der Patientenversorgung. Im weiteren Verlauf wurde die Fahrertür mit hydraulischem Rettungsgerät entfernt, um eine größere Versorgungs- und Befreiungsöffnung für den mittlerweile wieder ansprechbaren Patienten zu schaffen. Nach Absprache mit der Notärztin vor Ort konnte der Patient, welcher im Fußbereich eingeklemmt war, nach nicht einmal 20 Minuten mit technischem Gerät befreit und schonend über die Fahrertürseite gerettet werden.
Zur weiteren Behandlung verbachte der Rettungsdienst ihn anschließend notarztbegleitet in ein nahegelegenes Krankenhaus.
Einsatzbeteiligt waren ca. 25 Kräfte der Berufsfeuerwehr Kiel, des Rettungsdienstes Kiel, der Polizei Kiel sowie als ersthelfendes Personal eine Rettungswagenbesatzung der RKiSH.
Für absolutes Unverständnis der Einsatzkräfte sorgte das Verhalten zahlreicher Gaffer an der Einsatzstelle. So mussten extra mobile Sichtschutzwände errichtet werden, um die Rettungsmaßnahmen vor Filmenden und den Blicken von sogar Kindern in Begleitung ihrer Eltern, abzuschirmen. Die Feuerwehr appelliert eindringlich daran aus Respekt vor Verunfallten und Verletzten aber auch zum Eigenschutz, so ein, unter Umständen strafbares Verhalten, zu unterlassen.
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