POL-SN: Verfolgungsfahrt - Polizei kann Fahrzeug rechtzeitig stoppen
Schwerin (ots)
Am heutigen Nachmittag kam es im Bereich des Zippendorfer Strandes zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Honda Civic und einem Streifenwagen der Polizei, verletzt wurde niemand.
Zuvor missachtete der Fahrzeugführer eines nicht zugelassenen roten Honda Civic das Anhaltesignal eines Streifenwagens. Am Honda befanden sich falsche Kennzeichen.
Der Mann gab hinter seinem Lenkrad in der Plater Straße Vollgas und floh über die Straße "Am Hang" (Zone 30) mit ca. 90 km/h in Richtung Bosselmannstraße. Ein dunkler Kleintransporter, der sich im Gegenverkehr befand, musste ausweichen, der Fahrer wird gebeten sich bei der Polizei zu melden.
Der flüchtende Pkw befuhr in der weiteren Folge einen Seitenweg in Richtung eines Autohauses an der Crivitzer Chaussee.
Versuche das Fahrzeug zu verlassen misslangen, der Mann fuhr dann quer über die Crivitzer Chaussee in Richtung Zippendorfer Strand.
In diesem Bereich befanden sich viele Fußgänger, der Fahrzeugführer nahm darauf keine Rücksicht, er fuhr mit hoher Geschwindigkeit weiter in Richtung Strand.
Die Streifenwagenbesatzung versuchte, unter Beachtung der gefährlichen Situation für die Fußgänger, den Fahrzeugführer zum Anhalten zu zwingen, dies misslang jedoch.
Am Zippendorfer Strand bog der Honda nach links Richtung Franzosenweg ab. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich viele Badegäste im Bereich.
Um drohende Gefährdungen für Unbeteiligte verhindern, schnitt der Funkstreifenwagen dem PKW den Weg ab, es kam zur Kollision.
Der Fahrzeugführer versuchte aus dem rollenden Pkw auszusteigen, dies misslang, er floh schließlich, kurz nachdem das Fahrzeug zum Stehen kam.
Eine 21-jährige Deutsche und ein 28-jähriger Deutscher, die sich als Insassen im Pkw befanden, wurden nach kurzem Fluchtversuch von der Polizei gestellt.
Das Fluchtfahrzeug wurde zur kriminaltechnischen Untersuchung sichergestellt. Die Polizei fahndet weiter nach dem Fahrzeugführer.
Die Kripo hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen.
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