POL-SN: Zwei Verkehrsunfälle mit Personenschaden in Schwerin über das Festtagswochende und weitere Verkehrsmeldungen
Schwerin (ots)
Zu zwei Verkehrsunfällen mit Personenschaden kam es in Schwerin über die zurückliegenden Festtage: Am frühen Morgen des 24.12. erlitt ein alkoholisierter Fahrradfahrer bei einem Sturz Verletzungen. Der 42-Jährige Deutsche aus dem nahen Schweriner Umland befuhr gegen 2.40 Uhr den Radweg am Paulsdamm von Schwerin kommend in Richtung Rampe (B 104). Hier kam er ersten Erkenntnissen nach alleinbeteiligt zu Fall und zog sich unter anderem Gesichtsverletzungen zu, so dass er in ein Klinikum gebracht werden musste. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Beamten des Polizeihauptreviers Schwerin fest, dass der Mann augenscheinlich unter Alkoholeinfluss stand. Eine daraufhin durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 2,19 Promille, so dass die Entnahme einer Blutprobe erforderlich wurde. Gegen den Radfahrer wurde Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erstattet.
Ein weiterer Unfall mit Personenschaden ereignete sich am 26.12.: Gegen 20.50 Uhr überquerte ein 20-jähriger Fußgänger aus Schwerin im Bereich der Einmündung Werderstraße/ Schliemannstraße die Fahrbahn. Dabei wurde er vom Wagen eines 22-jährigen Mannes aus dem nahen Schweriner Umland erfasst und erlitt unter anderem Kopfverletzungen. Der Verletzte musste daraufhin in ein Klinikum gebracht werden. Die Sachschadenshöhe wird auf ca. 2.000 Euro beziffert. Der Verkehr in diesem Einmündungsbereich wird per Lichtzeichenanlage geregelt. Das Kriminalkommissariat Schwerin hat die Ermittlungen zu Unfallursache aufgenommen.
Es handelt sich bei allen Beteiligten um deutsche Staatsangehörige.
Über das Unfallgeschehen hinaus musste die Schweriner Polizei noch drei weitere Sachverhalte mit Bezug zum Straßenverkehr zur Anzeige bringen:
Am frühen Morgen des 24.12. gegen 1.45 Uhr wurde ein 34-jähriger Schweriner von den Beamten in der Schliemannstraße kontrolliert. Der Mann war mit seinem Wagen unterwegs, obwohl er nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Dem Tatverdächtigen wurde die Weiterfahrt untersagt, des Weiteren wird nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf ihn zukommen.
Die beiden nächsten Fälle ereigneten sich am 26.12.:
Am frühen Morgen des Zweiten Weihnachtsfeiertages unterzogen die Beamten einen 27-jährigen Deutschen aus Hamburg einer Verkehrskontrolle. Der Mann war gegen 1.40 Uhr mit seinem Wagen auf dem Obotritenring unterwegs. Im Zuge der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss von Alkohol stehen dürfte. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0,83 Promille, so dass auf den Fahrer nun ein Bußgeldverfahren zu kommt. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht in diesem Fall ein Fahrverbot von mindestens einem Monat, zwei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister sowie eine Geldbuße von mindestens 500 Euro vor.
Nur etwa 10 Minuten später, gegen 1.50 Uhr, wurde der nächste Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss von der Polizei gestoppt: Ein 38-jähriger Schweriner war mit seinem Fahrzeug am Ostorfer Ufer unterwegs und von dem Beamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle gestoppt. Dabei wurde festgestellt, dass der Deutsche unter Alkoholeinfluss stand. Eine durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,88 Promille. Des Weiteren bestanden Anhaltspunkte dafür, dass der Mann vor Fahrtantritt Drogen zu sich genommen haben könnte. Es wurde daher die Entnahme eine Blutprobe bei dem Mann erforderlich. Er wird sich nun in einem Strafverfahren zu verantworten haben; sein Führerschein wurde von der Polizei einbehalten.
Das Kriminalkommissariat Schwerin hat die Ermittlungen aufgenommen.
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