POL-SN: Verkehrsstraftaten unter Alkoholeinfluss in Schwerin
Schwerin (ots)
Zeugen wurden am gestrigen Nachmittag am Obotritenring/ Weststadt auf einen Pkw aufmerksam, der augenscheinliche Unfallschäden aufwies und riefen gegen 15.30 Uhr die Polizei. Der Wagen war ersten Erkenntnissen nach gegen die Wand einer vor Ort befindlichen Garage gestoßen. Noch vor Eintreffen der Polizei setzten die Insassen das Fahrzeug jedoch in Betrieb und entfernten sich so unerlaubt vom Unfallort.
Fahndungsmaßnahmen der Polizei, bei der auch ein Diensthund zum Einsatz kam, führten jedoch zum Erfolg: Gegen 16:30 Uhr konnten die flüchtigen Fahrzeuginsassen im Bereich Püsserkrug zu Fuß angetroffen werden. Auch der in der Nähe abgestellte Wagen der Personen wurde gefunden.
Es handelte sich dabei um einen 32-jährigen Mann und eine 30-jährige Frau, beide mit slowakischer Staatsangehörigkeit. Ihr Wagen wies starke Unfallschäden auf, des Weiteren waren beide Personen stark alkoholisiert: Der Mann zeigte einen Atemalkoholwert von 2,66 Promille; bei der Frau lag der Wert bei 2,75 Promille.
Gegen die beiden Beschuldigten wird nun wegen des Verdachts mehrerer im Raume stehender Verkehrsstraftaten ermittelt, darunter unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sowie Gefährdung des Straßenverkehrs. Beiden wurden Blutproben entnommen, des Weiteren wurden die Fahrzeugschlüssel von der Polizei sichergestellt.
Später am Tag, gegen 18:30 Uhr, kam es zu einem weiteren Unfall in Schwerin unter Alkoholeinfluss: Ein 74-jähriger Schweriner parkte ersten Erkenntnissen nach in der Bornhövedstraße seinen Wagen aus und stieß dabei gegen einen anderes Fahrzeug. Anstatt sich um den Schaden zu kümmern, entfernte er sich jedoch ebenfalls unerlaubt vom Unfallort. Zeugen riefen die Polizei.
Die Beamten des Polizeihauptreviers konnten den Deutschen bei seinem Eintreffen zu Hause antreffen. Auch dieser Fahrer war alkoholisiert: Eine Messung ergab einen Atemalkoholkonzentration von 2,64 Promille. Auch in diesem Fall wurde die Entnahme einer Blutprobe erforderlich. Des Weiteren behielt die Polizei den Führerschein des Mannes ein und erstattete Strafanzeige.
Die weiteren Ermittlungen liegen in beiden Fällen in der Zuständigkeit des Kriminalkommissariats Schwerin.
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