POL-REK: Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln Brühl
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln nahmen Polizeibeamte am Mittwochnachmittag (22.2.) in Brühl einen Autofahrer (28) vorläufig fest. Bei einer Durchsuchung des Fahrzeugs waren verschiedene Betäubungsmittel (BTM) gefunden und sichergestellt worden. Weiterhin befanden sich im Kofferraum des Autos 33 original verpackte Swearshirtjacken, über deren Herkunft der Mann keine schlüssigen Angaben machen konnte. In diesem Zusammenhang besteht gegen ihn der Verdacht der Hehlerei bzw. der Verdacht des Einbruchdiebstahls.
Am Nachmittag hatte der 28-Jährige sein Fahrzeug durch Brühl gesteuert, als er gegen 17 Uhr auf der Straße "Am Römerkanal" im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten wurde. Beim Öffnen der Fahrzeugtür schlug den Beamten starker Marihuanageruch entgegen, gleichzeitig ließ ein Beifahrer (29) einen Joint aus dem Auto fallen. Auf Frage nach entsprechendem BTM-Konsum händigte der 29-Jährige ein Filmdöschen gefüllt mit Marihuana aus; gegen ihn wurde gesondert Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet.
Bei einer Durchsuchung des Autos wurden im Fahrzeuginnern neun Druckverschlußtütchen gefunden, deren Inhalt aus 13 Gramm Marihuana und einem Gramm Haschisch bestand. Weiterhin führte der 28-jährige Fahrzeughalter Bargeld mit, bei dem der Verdacht bestand, dass es sich um Dealgeld handelte; Geld und Betäubungsmittel wurden sichergestellt. Der Brühler wurde daraufhin wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vorläufig festgenommen. Weiterhin bestand der Verdacht, dass er sein Fahrzeug unter dem Einfluß von BTM führte; ein von ihm durchgeführter Drug-Wipe-Test hatte positiv auf Cannabisprodukte reagiert. Daher wurde gegen ihn die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Darüber hinaus wurde auf richterliche Anordnung die Wohnung des Mannes zur Auffindung weiterer Beweismittel durchsucht. Beweiserhebliches wurde bei dieser Maßnahme nicht gefunden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 28-Jährige mangels Haftgründen entlassen.
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