Polizeipräsidium Neubrandenburg

POL-NB: Verkehrsunfall mit einem Schwerverletzten auf der BAB 20

17.07.2024 – 23:34

Altentreptow (ots)

Am 17.07.2024 gegen 17:50 Uhr kam es auf der BAB 20 zwischen den Anschlussstellen Neubrandenburg Ost und Neubrandenburg Nord zu einer Verkehrsunfall mit Personenschaden. Hierbei befuhr der 53-jährige deutsche Fahrzeugführer eines PKW Nissan Xtrail die BAB 20 aus Richtung Pasewalk kommend in Richtung Lübeck. Zwischen den Anschlussstellen überholte er einen PKW Toyota Yaris eines 69-jährigen deutschen Fahrzeugführers. Aus bisher unbekannter Ursache kam es dabei zum seitlichen Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Hierdurch wurde der PKW Nissan gegen die Mitteilleitplanke geschleudert. Der Fahrzeugführer konnte aber das Fahrzeug kontrolliert auf dem Standstreifen anhalten. Der PKW Toyota kam dabei nach rechts von der Fahrbahn ab, überschlug sich zweimal, durchbrach einen Wildschutzzaun und kam ca. 20 m neben der Fahrbahn am Rand eines Maisfeld zum Stillstand. Hierbei wurde der Fahrzeugführer in seinem Fahrzeug eingeklemmt und musste von der Freiwilligen Feuerwehr aus dem PKW geborgen werden. Da er sich bei dem Unfall erhebliche Verletzungen zugezogen hatte, musste er mit einem Rettungswagen ins Klinikum von Neubrandenburg transportiert werden. Dort wurde er stationär aufgenommen. Während der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Beamten fest, dass die am PKW Toyota befindlichen amtlichen Kennzeichen entstempelt wurden. Des Weiteren war der 69-Jährige nicht in der Lage das Atemalkoholmessgerät ordnungsgemäß zu beatmen. Auf Grund dessen erhärtete sich der Verdacht, dass er das Fahrzeug unter Einwirkung von Alkohol geführt hat. Aus diesem Grund wurde eine Blutprobenentnahme bei dem Fahrzeugführer im Klinikum Neubrandenburg angeordnet. Während der Blutprobenentnahme gab der Fahrzeugführer auch noch an, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Aus diesen Gründen erwarten ihn jetzt Anzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der bei dem Verkehrsunfall entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 5.000,-EUR.

Im Auftrag

Jens Unmack
Erster Polizeihauptkommissar
Polizeiführer vom Dienst
Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg

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