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Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern

LWSPA M-V: Bootsmotoren wieder verstärkt im Visier von Straftätern

Waldeck (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung von Landeswasserschutzpolizeiamt und Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern

Nachdem für das Jahr 2017 eine deutliche Abnahme der Kriminalität rund um das Eigentum von Wassersportlern zu verzeichnen war, ist für das Jahr 2018 wieder ein Anstieg der Fallzahlen ersichtlich.

Vom Bootszubehör bis hin zu kompletten Booten verschiedenster Art sind es vor allem immer wieder die Antriebe der Wasserfahrzeuge, insbesondere die Außenbordmotoren, auf die es die Täter abgesehen haben.

Während im Jahr 2017 noch 167 Fälle von Bootsmotorendiebstahl zur Anzeige gebracht wurden (2016: 260 Fälle, 2015: 209 Fälle; 2014: 198 Fälle), waren es im vergangenem Jahr 196 Fälle.

Die damit einhergehenden Schäden reichen dabei schnell in Größenordnungen zwischen 6.000 und 8.000 Euro und liegen zum Teil, je nach Motor, auch deutlich darüber. Zusätzlich sind diese Diebstähle dadurch gekennzeichnet, dass an den betroffenen Booten durch die Begehungsweise der Täter regelmäßig weitere Schäden verursacht werden, die teils erhebliche Reparaturaufwendungen erfordern, da beispielsweise Zuleitungen einfach durchgeschnitten oder -gekniffen werden bzw. anderes Bootszubehör in Mitleidenschaft gezogen wird. Durch Diebstähle im Bereich Wassersport entstand so im Jahr 2018 in Mecklenburg-Vorpommern ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 1.000.000 EUR.

Bedingt durch die leichtere Verfügbarkeit während der Bootssaison waren auch im Jahr 2018 die wärmeren Monate am stärksten betroffen, hier vor allem die Monate Mai, August und September. Aber auch außerhalb dieses Zeitraumes werden Wasserfahrzeuge in den Winterlagern angegriffen und vor allem Außenborder sowie auf den Booten zurückgelassenes Zubehör entwendet.

Die Tatorte sind insbesondere abhängig von den Tatgelegenheiten. Unabhängig von der Größe der Häfen und Marinas nutzen die Täter günstig erscheinende Gelegenheiten und bauen die Motoren auch in größeren, aber unbewachten Anlagen ab. In Einzelfällen werden nach wie vor Boote von den Liegeplätzen zu abgelegeneren Plätzen verbracht und die Motoren dort demontiert.

Dabei ist der Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg mehr als doppelt so häufig betroffen wie der des Polizeipräsidiums Rostock. Ursächlich dafür dürfte jedoch vor allem das Mehr an Binnenseen und den damit verbundenen Tatgelegenheiten sein.

Zur Vorbeugung von Straftaten im Zusammenhang mit Booten raten Wasserschutzpolizei und Landeskriminalamt zu erhöhter Wachsamkeit und geben folgende Hinweise:

1. Sichern Sie Ihr Boot und Ihren Außenborder zusätzlich, z.B. mit Ketten, Schlössern oder Alarmanlagen.

2. Prüfen Sie, ob der Außenborder besser gegen Diebstahl geschützt werden kann, z.B. durch Mitnahme von Bord während des Stilllegens, durch Aufbewahrung in einer Halle oder in der heimischen Garage.

3. Lassen Sie den Außen- oder Innenbordmotor sowie maritimes Equipment von der Wasserschutzpolizei codieren. Mit einer solchen eindeutigen Identifizierungs- und Eigentumskennzeichnung schaffen Sie u.a. die Möglichkeit, dass Täter bereits vor dem Bemerken des Diebstahls gestellt werden können.

Außerdem werden beispielsweise als codiert gekennzeichnete Bootsmotoren deutlich uninteressanter für einen kriminellen Zugriff.

4. Achten Sie auf widerstandsfähige Tür-, Fenster- und Lukenbeschläge, Sicherheitszylinder an Kajütentüren und Lenkradsperren.

5. Verschließen Sie Kajüte und Backskisten.

6. Entfernen Sie leicht demontierbare und wertintensive Ausrüstungsgegenstände und lassen Sie keine Wertgegenstände an Bord.

7. Fotografieren Sie Ihr Boot. Registrieren Sie signifikante Merkmale, die ein Wiedererkennen erleichtern. Führen sie einen Bootspass außerhalb Ihres Bootes mit allen Angaben zum Boot und zur Motortechnik.

8. Sollten Sie ein gebrauchtes Boot erwerben, achten Sie auf die Rumpfnummer (CIN - Craft Identification Number). Wird Ihnen ein Boot ohne oder mit "überarbeiteter" CIN angeboten, erkundigen Sie sich genau nach der Herkunft und den Besitzverhältnissen des Bootes. Es könnte gestohlen sein.

9. In diesem Zusammenhang rät die Polizei weiter, jeden Diebstahl sowie Versuchshandlungen, auch ohne materiellen Schaden, zur Anzeige zu bringen.

Zusätzliche kostenlose, individuelle und neutrale Beratungen gibt´s bei Bedarf durch die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Polizeiinspektionen und die Wasserschutzpolizeiinspektionen des Landes.

Hier die Erreichbarkeiten:

https://www.polizei.mvnet.de/Pr%C3%A4vention/Ansprechpartner/

Über die genannten Informationen hinaus können sich interessierte Bootsführerinnen und Bootsführer hier auch über den Stand und die Möglichkeiten weiterer bzw. zu konkreten Sicherungstechnologien, beispielswiese der GPS-Ortung, informieren.

Rückfragen zu den Bürozeiten:

Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle Robert Stahlberg
Telefon: 038208/887-3112
E-Mail: presse@lwspa-mv.de
Internet: http://www.polizei.mvnet.de

www.facebook.com/WasserschutzpolizeiMV/

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