POL-HN: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 24.11.2022 mit Berichten aus dem Hohenlohekreis
Heilbronn (ots)
Öhringen: Geparktes Fahrzeug beschädigt - Zeugen gesucht
Einen Schaden von etwa 1.500 Euro verursachte eine unbekannte Person, die im Zeitraum zwischen Dienstag 16.00 Uhr und Mittwoch 16.00 Uhr mutmaßlich beim Ausparken auf dem Parkplatz einer Apotheke in der Karlsvorstadt-Straße den BMW eines 31-Jährigen beschädigte. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Öhringen unter der Telefonnummer 07941 9300 in Verbindung zu setzen.
Öhringen: Wohnungseinbruch - Zeugen gesucht
Im Laufe des Mittwochabends zwischen 18.30 Uhr und 21.10 Uhr verschafften sich bislang Unbekannte Zutritt zu einem Haus in der Straße "Setze" in Öhringen-Baumerlenbach. Sowohl im Unter- als auch im Obergeschoss wurden mehrere Räume und darin befindliche Schränke durchwühlt. Ob etwas entwendet wurde, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch Gegenstand der Ermittlungen. Zeugen, die etwas gesehen haben oder Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Öhringen unter der Telefonnummer 07941 9300 in Verbindung zu setzen.
Öhringen: 17.000 Euro Sachschaden bei Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
Auf zirka 17.000 Euro beläuft sich der Sachschaden eines Verkehrsunfalls in Öhringen, der sich Mittwochabend gegen 22.00 Uhr in der Friedrichsruher Straße auf Höhe der Einmündung Theodor-Körner-Straße zugetragen hat. Der 62-jährige Fahrer eines Mercedes befuhr die Friedrichsruher Straße in Richtung Zweiflingen, wo ihm der 51-jährige Fahrzeuglenker eines VW Golfs entgegen kam. Der 62-Jährige gelangte hierbei mit kompletter Fahrzeugbreite auf die Gegenfahrbahn und kollidierte infolgedessen mit dem Volkswagen, dessen Fahrer den Zusammenstoß trotz eines Ausweichmanövers nicht verhindern konnte. Beide Unfallbeteiligte wurden hierbei leicht verletzt. An den Fahrzeugen entstand Totalschaden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest, den die Beamten beim mutmaßlichen Unfallverursacher durchführten, verlief positiv. Eine Blutentnahme wurde daher angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt.
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