POL-KN: (Rottweil) Polizei vollzieht 20 gerichtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse wegen Kinderpornografie
Rottweil (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaften Rottweil und Konstanz sowie des Polizeipräsidiums Konstanz
Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Mittwoch bei 15 Verdächtigen in den Landkreisen Rottweil, Konstanz, Tuttlingen, sowie im Schwarzwald-Baar-Kreis Wohnungen und Fahrzeuge durchsucht. Die Strafverfolgungsbehörden werfen den Männern und Frauen im Alter von 14 bis 75 Jahren Besitz und Verbreiten kinder- und jugendpornografischer Inhalte vor. Sie sind nach den Maßnahmen der Polizei belehrt und erkennungsdienstlich behandelt worden. Alle Verdächtigen sind mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Die Beamten der Kriminalpolizei stellten zahlreiche elektronische Speichermedien sicher, darunter 13 Mobiltelefone, neun Computer, drei Server und fünf Festplatten. Spezialisten sicherten auch Daten in sogenannten "Clouds" im Internet. Die Daten im Umfang von mehreren Terrabyte müssen nun hinsichtlich der Strafbarkeit und weiterer Tathandlungen noch ausgewertet werden.
Die Kriminalpolizeidirektion Rottweil, die den Einsatz am Mittwoch federführend leitete, hat sich auf die Durchsuchungen, in die insgesamt 25 Polizeibeamte und mehrere Vertreter der Staatsanwaltschaft eingebunden waren, bereits seit längerer Zeit vorbereitet. Innerhalb der zuständigen Fachinspektion in Rottweil ist zur intensivierten Bekämpfung der Kinderpornografie eigens hierfür ein spezialisierter Arbeitsbereich eingerichtet worden. Zudem sind die Kriminalkommissariate in den Landkreisen des Polizeipräsidiums Konstanz mit zusätzlichem Personal zur Bearbeitung dieses Deliktsbereichs ausgestattet worden. Der Leiter der Rottweiler Kriminalpolizeidirektion, Leitender Kriminaldirektor Thomas Föhr, war mit dem Ergebnis der jüngsten Maßnahmen zufrieden. "Wir haben damit nicht nur ein Zeichen für eine konsequente Verfolgung solcher Straftaten gesetzt, sondern sehen uns auch vor dem Schicksal vieler Kinder, die in solchen Fällen missbraucht werden, verpflichtet, Tätern und Mittätern das Handwerk zu legen." Keine leichte Aufgabe. Angesichts der leichten Verfügbarkeit von Kinderpornografie im Internet wird nahezu andauernd der sexuelle Missbrauch von Kindern dokumentiert. Auffallend ist, dass immer häufiger sogar Kinder und Jugendliche im Besitz solcher Dateien sind. Besonders in Messenger-Gruppen wie WhatsApp oder Telegram werden häufig kinder- und jugendpornographische Inhalte ausgetauscht und mit einem großen Personenkreis geteilt. Dabei machen sich auch Menschen strafbar, die in solchen Gruppen in den Besitz verbotener Dateien kommen, selbst wenn sie selbst nicht aktiv an der Verbreitung beteiligt sind. "Allein schon der Besitz wird seit der Gesetzesänderung im Juli 2021 als Verbrechenstatbestand eingestuft und somit mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr verfolgt", klärt die Leitende Oberstaatsanwältin Sabine Mayländer, Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil, auf. Das sei vielen nicht bewusst. Sämtliche Strafverfolgungsbehörden räumen daher der Bekämpfung der Kinderpornografie einen hohen Stellenwert ein. Erst 2021 hatte der Gesetzgeber mit einer geänderten Gesetzeslage in Deutschland verschiedene Straftatbestände als Verbrechenstatbestände eingestuft und damit verschärft. Dies wirkte sich unter anderem auch auf die Kriminalstatistik aus. Im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz sind im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr nahezu doppelt so viele Sexu-aldelikte angezeigt worden.
Rückfragen Staatsanwaltschaft Rottweil:
Erster Staatsanwalt Frank Grundke, Telefon 0741 243-0
Rückfragen Staatsanwaltschaft Konstanz:
Erster Staatsanwalt Andreas Mathy Telefon: 07531 280-0
Rückfragen bitte an:
Uwe Vincon
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