Polizeipräsidium Reutlingen

POL-RT: Polizeistruktur 2020 - Startschuss für das veränderte Polizeipräsidium Reutlingen am 1. Januar 2020 (Landkreise Esslingen, Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis)

20.12.2019 – 12:00

Reutlingen (ots)

Kurz vor dem Start in die neue Polizeistruktur am 1. Januar 2020 sind die Vorbereitungen beim Polizeipräsidium Reutlingen abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Polizeipräsidium Reutlingen mit seinen nachgeordneten Dienststellen in den Landkreisen Esslingen, Reutlingen, Tübingen und dem Zollernalbkreis für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Zum Zuständigkeitsbereich gehören auch der Flughafen Stuttgart und die Landesmesse.

Die Erweiterung um den Zollernalbkreis ist wohl die wesentlichste Veränderung, die im Zuge des Projekts Polizeistruktur 2020 für das Polizeipräsidium Reutlingen beschlossen wurde. Ab dem 1. Januar 2020 stehen dem Polizeipräsidium Reutlingen nun insgesamt rund 2.360 Personalstellen zur Verfügung, 2.059 davon für Beamtinnen und -beamte der Schutz- und Kriminalpolizei. Die Beschäftigten sorgen für die Sicherheit von über 1.230.000 Bürgerinnen und Bürgern. Im gesamten Zuständigkeitsbereich ereignen sich pro Jahr insgesamt etwa 54.000 Straftaten und rund 34.000 Verkehrsunfälle.

"Die organisatorischen Veränderungen und die Integration eines weiteren Landkreises in unseren Zuständigkeitsbereich waren ein richtiger Kraftakt. Wir sind überzeugt, dass das Schiff zum Jahreswechsel recht passabel vom Stapel laufen wird", sagt Polizeipräsident Professor Alexander Pick.

Viele Veränderungen in der Binnenorganisation scheinen auf den ersten Blick für die Bevölkerung zunächst nicht relevant zu sein. Ihre Auswirkungen auf die polizeiliche Arbeit dagegen schon.

Mit dieser Pressemitteilung möchten wir daher, ergänzend zu der Pressekonferenz am 23. Oktober 2019 und der in diesem Zusammenhang erfolgten ausführlichen Berichterstattung in den Medien, den Bürgerinnen und Bürgern kurz vor dem Start in die neue Struktur nochmals die wesentlichen Veränderungen - insbesondere bei der Kriminalpolizei und der Verkehrspolizei - in Erinnerung rufen, aber auch das ansprechen, was für die Bevölkerung im Kontakt mit der Polizei unverändert bleibt.

   - Die Bürgerinnen und Bürger im bisherigen Zuständigkeitsbereich 
     der Landkreise Esslingen, Reutlingen und Tübingen kennen es 
     bereits: Wer im Notfall die 110 wählt, wird mit dem Führungs- 
     und Lagezentrum des Polizeipräsidiums in Reutlingen verbunden. 
     Bereits seit dem 16.12.2019 gilt dies auch für den 
     Zollernalbkreis. Im Führungs- und Lagezentrum werden nicht nur 
     alle Notrufe zentral entgegengenommen, dort werden auch die 
     Einsätze zentral gesteuert.
   - Die Polizeireviere mit den dazu gehörenden Polizeiposten bleiben
     in den vier Landkreisen die ersten Ansprechpartner für die 
     Bevölkerung. Die Dienstgruppen der Polizeireviere sind rund um 
     die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger da. Sie sind stets als 
     erstes vor Ort und genau so schnell wie heute auch künftig 
     überall dort zur Stelle, wo sie gebraucht werden.
   - Verkehrspolizeiliche und allgemeinpolizeiliche Aufgaben werden 
     künftig unter dem gemeinsamen Dach der Schutzpolizeidirektion 
     gebündelt. Die Zuständigkeit der Polizeireviere in der 
     Verkehrsunfallaufnahme wird erweitert, was in vielen Fällen eine
     Verkürzung der Wartezeiten der Bürgerinnen und Bürger erwarten 
     lässt. Die Verkehrspolizei ist insbesondere für die Aufnahme von
     komplexen Verkehrsunfällen, aber auch für spezialisierte 
     Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zuständig.
   - Die Verkehrspolizeiinspektion hat ihren Sitz in Tübingen. Zwei 
     Verkehrsdienste in Tübingen und Esslingen sind rund um die Uhr 
     besetzt, die Verkehrsdienst-Außenstelle in Balingen ist täglich 
     von 6 bis 22 Uhr einsatzbereit. Während die Tübinger und 
     Esslinger Kräfte auch bisher schon komplexe Verkehrsunfälle 
     aufgenommen haben, wird dies ab dem 1. Januar 2020 nun auch bei 
     der personell verstärkten Außenstelle in Balingen der Fall sein.
     Diese war bislang ausschließlich für Verkehrsüberwachung 
     zuständig. Außerhalb ihrer Präsenzzeiten steht künftig auch der 
     Verkehrsdienst Tübingen für die Aufnahme komplexer Unfalllagen 
     im Zollernalbkreis zur Verfügung. "Damit wird es uns künftig 
     auch im Zollernalbkreis gelingen, bei einfach gelagerten 
     Unfällen schnell vor Ort zu sein und gleichzeitig die 
     Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit der Spezialisten der 
     Verkehrspolizei in angemessener Zeit zu gewährleisten", sagt 
     Polizeipräsident Professor Alexander Pick.
   - Weiterhin wird bei den bisherigen Dienststellen der 
     Kriminalpolizeidirektion Esslingen mit ihren Inspektionen und 
     den Kriminalkommissariaten in Reutlingen und Tübingen schwere 
     Kriminalität bekämpft. Neu hinzu kommt das Kriminalkommissariat 
     Balingen, das im Rahmen der Strukturreform personell verstärkt 
     wird. Zur Eindämmung der Betäubungsmittelkriminalität wird 
     zusätzlich zu den bereits in Reutlingen und Esslingen 
     vorhandenen Rauschgiftermittlungsgruppen eine solche auch in 
     Balingen eingerichtet. Außerdem wird eine neue Fahndungseinheit 
     in Albstadt ihre Arbeit aufnehmen.
   - Die Pressearbeit wird zentral beim Polizeipräsidium Reutlingen 
     erledigt. Pressemeldungen werden wie schon seit 2014 im 
     Presseportal von Newsaktuell eingestellt und können dort unter 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/nr/110976 von allen 
     Bürgerinnen und Bürgern eingesehen und auch abonniert werden. Ab
     dem 1. Januar 2020 finden sich dort dann auch die den 
     Zollernalbkreis betreffenden Presseberichte. (ak)

Kontaktdaten anzeigen

Andrea Kopp (ak), Tel. 07121/942-1101

Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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