POL-S: Schwerpunktkontrollen der Verkehrspolizei
Stuttgart-Stadtgebiet (ots)
Polizeibeamte haben in der Nacht auf Sonntag (09.09.2018) zwischen 18.00 Uhr und 05.00 Uhr im Stadtgebiet Verkehrskontrollen mit den Schwerpunkten Tuning, Geschwindigkeit und Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss durchgeführt. Zwischen 18.30 Uhr und 02.00 Uhr kontrollierten die Beamten in der Friedrichstraße und der Fritz-Elsas-Straße Fahrzeuge, die bauliche Veränderungen aufwiesen. Bei 27 Fahrzeugen war durch Umbauten die Betriebserlaubnis erloschen. Sieben Autos und drei Motorräder stellten die Beamten sicher, da durch die Veränderungen die Verkehrssicherheit beeinträchtigt war. Ein 26 Jahre alter Motorradfahrer, der nur einen sogenannten Stufenführerschein der Klasse A2 besitzt, war mit einem mutmaßlich ungedrosselten Sportmotorrad unterwegs, das zudem noch Veränderungen aufwies. Er muss nun mit einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen. Ein 23 Jahre alter Mitfahrer eines Autos beleidigte zwei vorbeifahrende Polizeibeamte, die mit dem Motorrad in der Theodor-Heuss-Straße unterwegs waren. Bei der Personalienfeststellung schubste er einen der Beamten und leistete Widerstand gegen seine Festnahme. Bei der Anzeigenaufnahme beleidigte er weitere Beamte, er wurde in Gewahrsam genommen. Bei Alkohol- und Drogenkontrollen hielten die Beamten 145 Fahrzeuge an, ein Fahrer stand offenbar unter Drogeneinfluss, zwei weitere unter Alkoholeinfluss. Zudem beschlagnahmten die Beamten eine Kleinmenge Marihuana. Mittels Lasermessgerät, Lichtschrankenmessung und Videofahrzeug überwachten Polizeibeamte die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit. Sie stellten 102 Verstöße fest, zehn Fahrer erwartet neben Bußgeld und Punkten im Verkehrszentralregister auch ein Fahrverbot. Gegen 02.15 Uhr hielt eine Streife in der Heilbronner Straße den Opel Astra eines 27-Jährigen an, der offenbar auffällig fuhr. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch, der 27-Jährige musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Der vorgezeigte Führerschein war offenbar gefälscht, ersten Erkenntnissen zufolge ist der Tatverdächtige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
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