HZA-SI: Hauptzollamt Singen prüft Frisörhandwerk
Singen (ots)
28 Frisörsalons sowie die dort tätigen 86 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 05. April 2022 von 24 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Singen gezielt überprüft. Die Prüfungen in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen, Waldshut, Schwarzwald-Baar-Kreis und Rottweil waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversi-cherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindest-lohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn, seit dem 1. Januar 2022 in Höhe von 9,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Frisörhandwerk.
Bei den Prüfungen vor Ort wurden bisher keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. In 17 Fällen sind jedoch weitere Sachverhaltsaufklärungen durch den Zoll erforderlich.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
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