Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
POL-EN: Verkehrsteilnahme Junger Fahrer/Geschwindigkeitskontrollen
Schwelm (ots)
Hattingen - Im Zusammenhang mit dem schweren Verkehrsunfall in Hattingen, Hüttenstr., vom 26.03.2001 weist die Polizei auf die im Straßenverkehr erheblich gefährdete Personengruppe der 18- bis 24-Jährigen hin. Gemessen an ihrem Anteil in der Gesamtbevölkerung sind die Jungen Fahrer überproportional an Verkehrsunfällen beteiligt. Im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Schwelm beträgt der Anteil der 18- bis 24-Jährigen an der Gesamtbevölkerung 6,5%. Der Anteil dieser Personengruppe an Verkehrsunfällen liegt bei 19,5%. Das Risiko, in den ersten Jahren der Fahrpraxis zu verunglücken, ist sehr hoch. Insbesondere überhöhte bzw. nicht angepaßte Geschwindigkeit, gefolgt von Fehlern beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren sind bei den Fahranfängern die vorrangigen Unfallursachen. Bei einigen der Jungen Fahrer stellt sich mit zunehmender Fahrpraxis ein trügerisches Gefühl subjektiver Sicherheit ein, ihre Risikobereitschaft und damit die potentielle Unfallgefahr nehmen zu. Die Gruppe der Jungen Fahrer lassen sich unterteilen in eine Gruppe von etwa 70% mit normalem Anfängerrisiko und einer Gruppe von ca. 30%, die durch Zusatzrisiken wie beispielsweise übermäßigen Alkoholkonsum oder überzogenen Hang zur Selbstdarstellung auffällt. Für den Bereich Hattingen lässt sich feststellen, dass die Anzahl der insgesamt verunglückten jungen Erwachsenen in 2000 ggü. 1999 von 39 auf 41 gestiegen ist, wobei die Zahl der aktiv Verunglückten (also nicht als Beifahrer o.ä. Beteiligte) im gleichen Zeitraum von 35 auf 31 gesunken ist. In den ersten beiden Monaten diesen Jahres sind bisher sechs junge Erwachsene verunglückt. Die Polizei wird auch in diesem Jahr verstärkt Maßnahmen ergreifen, um die Zahl der verunglückten jungen Erwachsenen zu senken. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Strecken mit Unfallbrennpunkten gelegt, auf denen Junge Fahrer in verstärktem Maße mit überhöhter und nicht angepaßter Geschwindigkeit festgestellt werden. Über diesen Rahmen hinaus führt die PI Nord verstärkt polizeiliche Überwachungsmaßnahmen insbesondere in Bezug auf die Hauptunfallursache Geschwindigkeit durch. Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergerät am 27.03.01 auf der Hüttenstr. im Bereich der Unfallstelle wurde zwar nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, diese war aber erheblich. Der kontrollierte Pkw-Fahrer wurde mit 96 km/h im Bereich der zulässigen 70 km/h gemessen. Er muss mit einem Bußgeld rechnen.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Schwelm
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