POL-D: Hinweise zur sicheren Verkehrsteilnahme in der dunklen Jahreszeit
Düsseldorf (ots)
Pressebericht mit Hinweisen der Polizei zur sicheren Verkehrsteilnahme in der dunklen Jahreszeit
Die Polizei nimmt mehrere Unfälle der vergangenen Tage zum Anlass, um an die jahreszeitlich bedingten Veränderungen des Verkehrsgeschehen zu erinnern.
Laub, Regen, Fahrbahnnässe, Nebel, Dämmerung in den Morgenstunden oder früh einsetzende Dunkelheit am Abend verändern in dieser Jahreszeit die Verkehrsverhältnisse zum Nachteil aller Verkehrsteilnehmer. Zudem werden am kommenden Sonntag die Uhren auf die Winterzeit umgestellt, es wird abends eine Stunde früher dunkel. Was die wenigsten wissen: Bei Dunkelheit wird die Sehschärfe um bis zu 90 % reduziert.
Deshalb sollten alle Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten den jahreszeitlichen Bedingungen anpassen. Beispielsweise kommt bereits im Herbst der korrekten Beleuchtung aller Fahrzeuge im Straßenverkehr eine besondere Bedeutung zu. Während der Dämmerung und bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, auch an Fahrrädern. Dies kann sogar dazu führen, dass an dunklen Herbst- und Wintertagen sowie bei Regen, Nebel und Schneefall tagsüber mit Licht gefahren werden muss. Bei solch schlechten Sichtverhältnissen dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Nebelschlussleuchten dürfen wegen ihrer Blendwirkung nur benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Motorradfahrer müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist den Straßen-, Verkehrs-, Sicht und Wetterverhältnissen anzupassen. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann! Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Regen- oder Schneefall weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, falls nicht sogar eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Besonders gefährlich ist das Fahren auf nassem Laub und auf Reif- und Eisglätte. Mit Reif- und Eisglätte ist an kalten Tagen besonders in den Abend- und Nachtstunden zu rechnen, und zwar vor allem auf Brücken und freien Strecken. Im Interesse der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer rät die Polizei in diesen Jahreszeiten zu einer besonders defensiven Fahrweise und besonderer Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Kraftfahrzeugführer können die Beleuchtung ihrer Fahrzeuge noch bis zum 31.10.2001 im Rahmen der Beleuchtungsaktion der Verkehrswacht und der anderen Verkehrsverbände in allen an dieser Aktion beteiligten Werkstätten überprüfen lassen.
Auch für die Fußgänger ist eine Anpassung an die besonderen Verkehrsverhältnisse zu empfehlen. Helle Kleidung, bei Kindern möglichst mit reflektierenden Materialen versehen, verbessert erheblich die Sichtbarkeit von Fußgängern. Im Winter verunglücken auf dem morgendlichen dunklen Schulweg doppelt so viele Kinder wie im Sommer. Deshalb sollten Schulkinder nur mit einem Schulranzen, der die geltenden Sicherheitskriterien erfüllt und zu großen Teilen aus fluoreszierendem und retroreflektierendem Material besteht, den Schulweg antreten. Darüber hinaus sollten an der Kleidung der Kinder zusätzliche Reflektoren, die es in unterschiedlichen Formen und Ausführungen bei den Verkehrsverbänden und im Handel gibt, befestigt werden. Bedenken Sie: Die Sicherheit der Kinder hängt im wesentlichen von der Sichtbarkeit ab! Dies gilt nicht nur für den Schulweg.
Ein Beispiel: Ein dunkel gekleideter Fußgänger kann im Abblendlicht frühestens aus 25 m Entfernung wahrgenommen werden. Trägt er helle Kleidung, sind es bereits 40 m. Reflektoren, die an der Kleidung des Kindes baumeln, lassen es auf 130 m bis 140 m für die anderen Verkehrsteilnehmer erkennbar werden.
(Stephan Schuhen -Verkehrsdezernat)
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf
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