Polizei Düsseldorf

POL-D: OLG Beschluss zur Rasterfahndung

12.02.2002 – 16:37

Düsseldorf (ots)

Nach dem OLG Beschluss - Arbeit der AG
Lupe geht weiter
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in dem polizeilichen
Verwaltungsverfahren in letzter Instanz entschieden.
   «Das Gericht hat die Rasterfahndung in NRW grundsätzlich für
rechtmäßig erklärt und die Notwendigkeit bejaht», begrüsste der
Düsseldofer Polizeipräsident Michael Dybowski den Beschluss.
   Beanstandet hat das Gericht in Teilen die Übermittlung von
Daten deutscher Studenten. Es hat insoweit «Lücken» für
«vertretbar» gehalten. Das Polizeipräsidium Düsseldorf wollte
angesichts der drohenden Gefahren Lücken nach Möglichkeit
ausschließen.
   In der maschinell ausgefilterten Datenmenge (circa 11.000
Datensätze von Mitte November) sind nur noch Daten von Personen
enthalten, deren Übermittlung an die Polizei auch nach
Auffassung des Gerichts rechtmäßig gewesen war.
   Deshalb kann die AG Lupe ihre Arbeit auch uneingeschränkt
fortsetzen. Die circa 11.000 Recherchefälle sind von der Polizei
weitestgehend überprüft.
   «Wir werden in Kürze Einzelheiten zu dem Ergebnis der
Recherchen mitteilen», betonte der Leiter der AG Lupe, Stefan
Wey.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf

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Pressestelle Polizei Düsseldorf

Telefon: 0211-870 2002 bis 2007
Fax: 0211-870 2008

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