POL-SE: Bad Segeberg - Polizei nimmt Autofahrer nach wiederholter Trunkenheitsfahrt den Autoschlüssel ab
Bad Segeberg (ots)
In der vergangenen Nacht ist es in Bad Segeberg zu einer zweifachen Trunkenheitsfahrt durch einen 23-Jährigen gekommen, infolgedessen die Polizeibeamten die Fahrzeugschlüssel sicherstellten.
Kurz nach Mitternacht meldeten aufmerksame Zeugen der Polizei einen Autofahrer, der auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in der Hamburger Straße angeblich wilde Sau spiele.
Als die alarmierten Polizeibeamten wenig später auf dem Parkplatz eintrafen, war das Fahrzeug bereits verschwunden. Der gemeldete Autofahrer hatte seine Fahrt bereits in Richtung Innenstadt fortgesetzt.
Gegen 00.30 Uhr entdeckten die Polizisten den Ford Fiesta auf dem Kirchplatz und unterzogen den jungen Fahrer des PKW einer Kontrolle.
Im Rahmen eines Gesprächs stellten die Beamten den Geruch von Alkohol bei dem 23-Jährigen aus dem Kreis Segeberg fest.
Eine Überprüfung des Atemalkoholwertes ergab einen Wert von 1,43 Promille.
Bevor der Mann gegen 2 Uhr morgens aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen wurde, entnahm eine Ärztin im Krankenhaus eine Blutprobe des Ford-Fahrers.
Nur kurze Zeit später fiel den zuvor eingesetzten Polizisten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit erneut der rote Ford Fiesta auf. Das Fahrzeug stand dem Streifenwagen an der Kreuzung der B206, Ecke Burgfeldstraße, direkt gegenüber und bog von der Bahnhofstraße nach rechts in die Bramstedter Landstraße ein.
Die Polizeibeamten erkannten sofort, wer hinter dem Steuer saß und das Fahrzeug über die B206 lenkte und stoppten das Auto um 2.38 Uhr auf dem Parkplatz im Seminarweg.
Die Staatsanwaltschaft ordnete eine erneute Blutprobe bei dem 23-Jährigen an und die Polizisten stellten den Fahrzeugschlüssel des Mannes sicher.
Im Rahmen beider Kontrollen konnte der Fahrzeugführer weder einen Führerschein noch die Fahrzeugpapiere in Form einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorlegen.
Neben den Anzeigen aufgrund der Trunkenheit im Straßenverkehr wird nun geprüft, ob der Mann überhaupt zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr berechtigt ist.
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