POL-SE: Polizeidirektion Bad Segeberg
Polizei erweitert die Anhalte- und Sichtkontrollen auf die Städte Bad Segeberg und Wahlstedt sowie die Gemeinde Klein Rönnau
Bad Segeberg (ots)
Aufgrund der in den letzten Wochen erheblich gestiegenen Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl im Bereich der Städte Bad Segeberg und Wahlstedt sowie der Gemeinde Klein Rönnau ordnet der Leiter der Polizeidirektion Bad Segeberg, der Leitende Polizeidirektor Andreas Görs, gemäß § 180 III Landesverwaltungsgesetz polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen für diese Bereiche an. Sie gilt ab sofort und ist zunächst bis einschließlich dem 08.02.17 angeordnet. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Bad Segeberg lagen die Fallzahlen im Zeitraum der 40. KW bis zur 49. KW auf einem relativ niedrigen Niveau. Insgesamt waren dort 34 Taten zu verzeichnen, womit eine Fallzahl von rechnerisch 3,4 Taten pro Woche erreicht wurde. Ab der 50. KW stiegen die Fallzahlen jedoch signifikant an und halten sich aktuell auf diesem Niveau. So wurden im Zeitraum der 50. KW des Jahres 2016 bis zur 01. KW des Jahres 2017 insgesamt 52 Taten registriert. Die Fallzahl stieg auf rechnerisch 13,0 Taten pro Woche an. Besonders betroffen waren hierbei die Stadt Bad Segeberg und die angrenzende Gemeinde Klein Rönnau mit insgesamt 21 Taten sowie die Stadt Wahlstedt mit 16 Taten. Bei Anhalte- und Sichtkontrollen handelt es sich um eine präventive Maßnahme, mit deren Hilfe Erkenntnisse zu Verdächtigen generiert oder verdichtet werden. Die Polizei darf in den Geltungsbereichen der Kontrollen Personen kurzzeitig anhalten und mitgeführte Fahrzeuge einschließlich deren Kofferräume oder Ladeflächen in Augenschein nehmen. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen analysiert die Polizei Tat- und Täterzusammenhänge und kann letztendlich durch den Nachweis von Taten und die Festnahme von Tätern weitere Einbrüche verhindern. Die Kontrollen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein, weil sie für die Landespolizei einen wichtigen Beitrag leisten, Täter zu überführen und damit die Zahl der Einbrüche zu reduzieren. Nähere Informationen zur Bekämpfung der Einbruchkriminalität finden Sie unter: www.polizei.schleswig-holstein.de in der Rubrik Einbruchbekämpfung.
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