POL-DA: Südhessen/Darmstadt: Polizei stoppt 13 Busse - 10 davon werden beanstandet/Über 11.000 Euro Sicherheitsleistung fällig
Südhessen/Darmstadt (ots)
Zur Überwachung des gewerblichen Personenverkehrs kontrollierten Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Südhessen am Donnerstag (16.05.) in Darmstadt 13 Kraftomnibusse aus Deutschland und Europa. 10 davon wurden von den Ordnungshütern beanstandet, überwiegend wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz und das Personenbeförderungsgesetz. 116 Personen sowie 22 Fahrer wurden hierbei genauer unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden über 11.000 Euro zur Sicherung nun folgender Ermittlungsverfahren fällig. Unterstützt wurden die Kontrolleure von Kolleginnen und Kollegen aus Baden-Württemberg, dem Saarland sowie von den hessischen Polizeipräsidien Nordhessen, Osthessen, Südosthessen und Frankfurt. Weiterhin waren Mitarbeiter von den Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel, dem Veterinäramt Darmstadt, dem Zoll und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) an der Kontrolle beteiligt.
Der Fokus lag auf der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, dem Genehmigungsrecht und der technischen Beschaffenheit der Fahrzeuge.
Bei einem Omnibus aus Südosteuropa, unterwegs im grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen der Türkei und Deutschland, entstand bei der Kontrolle der Verdacht, dass durch einen Fahrer eine fremde Fahrerkarte verwendet wurde, um damit eigene Lenk- und Ruhezeiten zu verschleiern. Die besagte Fahrerkarte kam zum Vorschein und wurde eingezogen. Der Fahrer, sein Mitfahrer und das Unternehmen mussten an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 6750 Euro für das nun anstehende Strafverfahren hinterlegen. Weiterhin muss der Bus wegen des Verdachts einer falschen Kalibrierung zu einer Fachwerkstatt.
Bei einem Omnibus aus Osteuropa stellte der Zoll insgesamt 600 Zigaretten fest, welche nicht ordnungsgemäß verzollt waren. Hier wurden rund 100 Euro an Tabaksteuer fällig. Hinzu kommt in gleicher Höhe zudem ein Zuschlag.
Bei einem neben den Kraftomnibussen überprüften Kleinlaster wurde festgestellt, dass eine Überladung von mehr als 35 Prozent vorlag. Der Fahrer und das Unternehmen erhalten entsprechende Anzeigen. Gegen das Unternehmen wird ein sogenanntes Verfallverfahren eingeleitet. Ziel ist es, den durch die Überladung erlangten wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen, sodass das Unternehmen aus der Tat keinen Ertrag erzielt.
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