Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 090217 - 0211 Stadtgebiet: "Faschingszoll" - Hinweise der Polizei
Frankfurt (ots)
Das von langer Tradition getragene Erheben von Faschingszoll - meist durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende - ist auch heute noch in vielen Teilen des Landes verbreitet.
Auch in Frankfurt erhoben die jungen Leute in den letzten Jahren zur Fastnachtszeit ein "Wegegeld" von Verkehrsteilnehmern, die sich auf den "zollpflichtigen" Straßen bewegten. Als Sperrmittel dienen meist über die Fahrbahn gehaltene dickere Seile oder dünnere Holzlatten. Auf die dann folgende Ansprache der "Zollbeamten" muss der Verkehrsteilnehmer einen Obolus (meist in Form von Süßigkeiten oder Münzgeld) entrichten, um seinen Weg fortsetzen zu dürfen.
In der Regel befinden sich diese mit "Zollpflicht" belegten Straßen in Wohngebieten oder sind Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung. In einigen Fällen wird der Faschingszoll jedoch auch auf Hauptverkehrsstraßen, an Kreuzungen und Einmündungen, in der Nähe von U-Bahn-Haltestellen oder Schienenübergängen oder gar zur Nachtzeit erhoben.
Daraus resultieren dann oft Situationen, die für alle Beteiligten hohe Risiken darstellen. In den vergangenen Jahren haben sich diesbezüglich bereits Verkehrsunfälle ereignet.
In diesem Zusammenhang bittet die Polizei die Verkehrsteilnehmer, bis einschließlich Fastnachdienstag an den o. a. Örtlichkeiten ihre besondere Aufmerksamkeit auf Kinder, Jugendliche und Heranwachsende zu richten, die dort Faschingszoll erheben wollen.
An die Eltern ergeht die Bitte, ihre Kinder anzusprechen und auf die möglichen entstehenden Gefahren beim Erheben von Faschingszoll eindringlich hinzuweisen.
(André Sturmeit, Telefon 069 - 755 82112)
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