POL-HI: Erste Urteile nach aufgeklärter Einbruchserie
Hildesheim (ots)
Dienstag, 14. Juli 2009 Hildesheim
Vier junge Männer haben sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Hildesheim für zwei Einbrüche in einen Netto-Markt verantworten müssen - eine Vielzahl weiterer Straftaten wird noch verhandelt werden.
Ende Dezember vergangenen Jahres brachen die vier Hildesheimer in einen Netto-Markt in der Stresemannstraße ein und finanzierten sich offensichtlich mit der Beute, hauptsächlich Zigaretten, ihre Silvesterfeier. Im Januar diesen Jahres suchten drei von ihnen den Supermarkt zum zweiten Mal auf. Die 19-Jährige Freundin eines der Männer fungierte als Fahrerin und transportierte das Diebesgut in ihrem Pkw. Ein 34 Jähriger, der als Haupttäter in beiden Fällen aufgetreten sein soll, wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt, ein 22-Jähriger zu einem Jahr. Der Dritte war zur Tatzeit erst 20 Jahre alt, wurde nach dem Jugendstrafrecht behandelt und erhielt sechs Monate Jugendstrafe zur Bewährung. Der Vierte Angeklagte wurde zu Acht Monaten verurteilt, allerdings zur Bewährung, da er gerade einen Ausbildungsplatz gefunden hat. Das Verfahren gegen die 19-Jährige wurde eingestellt.
Im Rahmen des umfangreichen Ermittlungsverfahrens stellte sich heraus, dass sich über zehn Personen in unterschiedlichen Konstellationen diverser Delikte schuldig gemacht haben sollen. Fünf sollen maßgeblich Einbrüche (etwa 15) begangen haben, unter anderem in Kioske, eine Apotheke und eine Arztpraxis. Zwei Frauen sollen gegen das Steuergesetz verstoßen haben, indem sie von unverzollten Zigaretten profitiert haben sollen. Im Verdacht der Hehlerei stehen zwei Kioskbesitzer und mehrere Angestellte, bei denen die Einbrecher ihre Ware verkauft haben sollen. Bei einem der Kioskbetreiber wurden über 500 Flaschen hochprozentiger Alkoholika gefunden, deren Herkunft bisher noch ungeklärt ist, sowie über 100 Stangen unverzollter Zigaretten. Nach jetzigem Ermittlungsstand soll ein Schaden von insgesamt etwa 30.000 Euro entstanden sein. Bis auf einen sollen die Einbrecher geständig sein.
Mitteilung erfolgt in Absprache mit der Pressestelle des Landgerichtes Hildesheim.
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