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Polizeiinspektion Hildesheim

POL-HI: Dachstuhlbrand eines Einfamilienhauses in Söhlde/Groß Himstedt (Kreis Bad Salzdetfurth) - Kein Personenschaden - Brandursache geklärt

POL-HI: Dachstuhlbrand eines Einfamilienhauses in Söhlde/Groß Himstedt (Kreis Bad Salzdetfurth) - Kein Personenschaden - Brandursache geklärt
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Hildesheim (ots)

Bad Salzdetfurth (agu). Am Mittwochabend, dem 09.04.2014 gegen 20.35 Uhr, wurden der Hildesheimer Berufsfeuerwehr und der Einsatzleitstelle der Polizei der Brand des Dachstuhls eines Einfamilienhauses im Triftweg in Groß Himstedt (Gemeinde Söhlde / Kreis Bad Salzdetfurth) gemeldet.

Das zweigeschossige Haus mit ausgebautem Dachboden wird von einer fünfköpfigen Familie, einem Ehepaar mit drei Söhnen, 3, 7 und 14 Jahre alt, bewohnt. Im Vorfeld des Brandausbruchs befand sich allein der 41-jährige Vater mit den zwei jüngsten Kindern in der Küche im Erdgeschoss. Sie hörten plötzlich einen lauten Knall, der durch sie zunächst nicht lokalisiert werden konnte. Letztlich stellte der Familienvater dichten Qualm im oberen Bereich des Treppenhauses fest, verließ sofort mit beiden Kindern das Haus und alarmierte die Feuerwehr über "112". Nach wenigen Minuten eingetroffene Feuerwehrkräfte stellten fest, dass sich im als Jugendzimmer ausgebauten Dachstuhl, den der älteste Sohn bewohnt, zunächst ein Schwelbrand entwickelt hatte. Dieser führte erst knapp vor den Löscharbeiten zu einer Durchzündung mit Inbrandsetzung von Inventar. An den weiteren Löscharbeiten waren insgesamt 79 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren aus Söhlde, Hoheneggelsen, Groß Himstedt, Feldbergen, Mölme, Steinbrück und der Berufsfeuerwehr Hildesheim, unter Gesamtleitung des Gemeindebrandmeisters Maienfeldt, beteiligt.

Der Brandort wurde durch die Polizei beschlagnahmt, so dass eine umfangreiche Spurensuche nach Beendigung der Löscharbeiten durchgeführt werden konnte. Am heutigen Tag ist durch die Brandermittler des 1. Fachkommissariates eindeutig der technische Defekt eines älteren Fernsehgerätes als Brandursache festgestellt worden. Etwaig konkurrierende Ursachen konnten nicht aufgetan werden. Das strafbare Verschulden einer Person, auch im Sinne einer fahrlässigen Brandstiftung, liegt nicht vor.

Die Bildröhre des bauälteren Fernsehers des 14-jährigen Jungen, der zum Zeitpunkt des Brandausbruchs nicht zuhause gewesen ist, war im "Standby"-Betrieb implodiert. Dadurch kippte das Gerät nach vorne auf die Bettmatratze, an der sich ein Schwelbrand entwickelte. Hierzu kam es zu einer dichten Rauchentwicklung und späterem Flammenwurf. Um das Feuer im ausgebauten Dachboden mit Wasser und Löschmittel zu bekämpfen, waren durch die Feuerwehr ein äußerer Zugang gelegt und mehrere Ziegel der Dachabdeckung abgenommen worden.

Durch den massiven Einsatz von Wasser und Löschmittel ist das Haus zunächst unbewohnbar, die junge Familie ist zwischenzeitlich von örtlichen Verwandten aufgenommen worden. Die bezifferte Höhe des Brand- und Wasserschadens steht noch nicht fest, sie könnte sich jedoch im 5-stelligen Euro-Bereich bewegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Ansgar Günther, Polizeioberkommissar
Telefon: 05121/939123
Fax: 05121/939200
E-Mail: pressestelle@pi-hi.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/

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