Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Autofahrer kontrolliert - Alkohol- und Drogenbeeinflussung festgestellt
Hameln (ots)
(Hameln) Bei Verkehrskontrollmaßnahmen der Hamelner Polizei konnten am gestrigen Donnerstag (05.03.2015) mehrere Autofahrer angetroffen werden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen:
Um 12.25 Uhr wurde die Polizei am Hastenbecker Weg auf einen Lkw aufmerksam, dessen Fahrer dabei beobachtet wurde, wie er aus einer Bierflasche trank. Der Lkw wurde daraufhin gestoppt und der Fahrer, ein 46-jähriger Mann aus Aerzen, überprüft. Es konnte eine Atemalkoholkonzentration von 1,0 Promille gemessen werden.
Um 14.25 Uhr wurde ein Renault Twingo auffällig, der einer Streifenwagenbesatzung auf der Fischbecker Straße entgegen kam. Die geschulten Beamten stellen bei der Überprüfung des Fahrers, einem 51-jährigen Mann aus Hameln, körperliche Merkmale und Verhaltensauffälligkeiten fest, die auf eine Beeinflussung durch Drogen oder anderer berauschender Substanzen hindeuteten. Ein freiwilliger Vortest wurde vom Fahrer angelehnt. Daraufhin wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und auf der Dienststelle durchgeführt.
Gegen 19:30 Uhr musste der Fahrer einer Sattelzugmaschine gestoppt werden, der auf der Bundesstraße 217 in Richtung Hameln fahrend durch seine Fahrweise auffällig wurde. Zeugen berichteten von starken, grundlosen Lenkbewegungen. Der 45-jährige Sattelzugfahrer aus Hess. Oldendorf wurde angehalten und überprüft; ein Vortest reagierte positiv auf kokainhaltige Substanzen. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen; die Weiterfahrt wurde wie auch in den vorgenannten Fällen untersagt.
Je nach Ausgang der Blutprobenuntersuchungen müssen die Betroffenen laut Bußgeldkatalog mit mindestens 500 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und dem Eintrag von 2 Punkten im Fahreignungsregister rechnen.
In den beiden letztgenannten Fällen wird gegen die Betroffenen noch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Eine abschließende Prüfung der grundsätzlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr und eventuellen dauerhaften Entziehung der Fahrerlaubnis nimmt die Führerscheinbehörde vor.
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