Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Polizei Stolzenau bereitet sich auf Himmelfahrt vor, informiert und warnt vor Transporten mit Planwagen -Bild im Download-
Nienburg (ots)
STOLZENAU (mie) - Am Himmelfahrtstag, 09.05.13, finden überall traditionelle Brauchtumsveranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen statt. So auch im Südkreis, im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Stolzenau.
"Wir bereiten uns auf die Vatertagsausflüge vor und sind mit verstärkter Präsenz vor Ort", führt Rene Becker von der Stolzenauer Polizei aus.
Bei den Himmelfahrtsausflügen handelt es sich grundsätzlich um friedliche Feiern. "Doch die klassische Vatertagstour hat sich gewandelt", weiß der Polizeioberkommissar. Immer mehr junge Leute, auch Frauen, sind auf Fahrrädern oder zu Fuß mit oder ohne Bollerwagen unterwegs. An die Radler erfolgt der Hinweis, dass die Teilnahme mit dem Fahrrad am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Ab einem Blutalkoholwert von über 1,6 Promille können die Behörden die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) anordnen. Wird diese Untersuchung nicht bestanden, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden.
Im Gepäck ist fast immer Alkohol. Der gemeinsame Alkoholkonsum und das sogenannte "Vorglühen durch Rucksacktinker" hat in den Vorjahren bei diesen Personengruppen zu einer erhöhten Gewaltbereitschaft und zu Streitigkeiten sowie Körperverletzungen geführt.
"Wir legen ein besonderes Augenmerk auf die jungen Ausflügler", sagt Einsatzleiter Rene Becker. Durch konsequente Kontrollen will man Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz und späteren Ausschreitungen begegnen. In diesem Zusammenhang bittet die Polizei, gültige Ausweispapiere mitzuführen.
"Hochprozentiger Alkohol und Alkopops sind für unter 18-Jährige verboten. Bier und Wein sind schon für unter 16-Jährige tabu", so der Hinweis des Polizeibeamten.
Zudem warnt die Polizei eindringlich vor Personenbeförderungen auf den Ladeflächen der Anhänger von landwirtschaftlichen Zügen, sogenannten Planwagen. Neben den Gefahren für die Beförderten, stellt dies einen gravierenden Verstoß in fahrerlaubnis-, zulassungs- als auch in steuerrechtlicher Sicht dar. "Auch die Fahrzeughalter können sich nicht aus ihrer Halterverantwortlichkeit ziehen und sind ebenfalls von der Ahndung betroffen", führt Rene Becker aus und erinnert an den umgekippten Traktor samt Anhänger bei einem ersten Maiausflug im Taunus mit 33 verletzten Personen, darunter zwei schwer.
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