POL-NOM: Film verbotenerweise mitgeschnitten
Einbeck (ots)
Einbeck /Do. Glück hatten zwei Jugendliche am Samstag in einem Einbecker Kino. Der Filmvorführer hatte beobachtet, wie einer der beiden auf seinem Handy den gerade gezeigten Film mitschnitt. Er informierte daraufhin die Polizei. Als diese am Kino eintraf, hatten die beiden Jugendlichen zum Glück die Aufnahme schon gelöscht. Wäre dieses nicht der Fall gewesen, wäre ihr Handy eingezogen worden. Das Mitschneiden von Filmaufnahmen ist gesetzlich verboten.
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