Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (422) Radfahrer befuhren verbotswidrig die Fußgängerzone
Nürnberg (ots)
Im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes kontrollierten am 04.03.2009 Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte zusammen mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei Radfahrer, die verbotswidrig durch die Fußgängerzone in der Innenstadt fuhren.
Nicht nur für Kraftfahrzeuge, auch für Radfahrer ist das Befahren der Fußgängerzone nur während der Lieferzeit zulässig. Bei den Kontrollen, die in der Zeit zwischen 13.00 und 18.00 Uhr durchgeführt wurden, beanstandeten die Einsatzkräfte insgesamt 209 Radfahrer, die sich nicht an die Verkehrsregeln hielten. Allesamt wurden mit 10 Euro gebührenpflichtig verwarnt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahrern und Fußgängern kommt. Dies dokumentieren auch zahlreiche Beschwerden von Bürgern an die Nürnberger Polizei. Radfahrer werden deshalb gebeten, die angebrachten Verkehrszeichen zu beachten. Die Kontrollaktionen werden in unregelmäßigen Zeitabständen fortgeführt.
Peter Schnellinger/hu
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