Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (7) Mordversuch an Blumenverkäufer; 2. Nachtragsmeldung; Belohnung ausgesetzt
Nürnberg (ots)
Wie bereits mehrfach mit OTS berichtet, wurde am vergangenen Samstag, 09.09.2000, gegen 15.30 Uhr, der 38-jährige Blumenverkäufer Enver Simsek an seinem mobilen Blumenverkaufsstand an der Einmündung Liegnitzer Straße/Schreiberhauer Straße im Nürnberger Stadtteil Langwasser aufgefunden. Er war durch mehrere Schüsse getötet worden. Bei der Mordkommission der Nürnberger Kriminalpolizei arbeitet die 19-köpfige Arbeitsgruppe «Simsek» an der Klärung des Verbrechens. Bislang gingen aus der Bevölkerung ca. 40 Hinweise ein. Eine konkrete Spur hat sich noch nicht ergeben. Das Tatmotiv ist weiterhin unklar.
Nach den bisherigen Ermittlungen wurden die Schüsse aus zwei Pistolen unterschiedlichen Kalibers abgegeben. Es wurde von außen in das geöffnete Fahrzeug des Opfers, einen weißen Mercedes-Sprinter, amtliches Kennzeichen HU-AB 302, geschossen. Die Tatzeit dürfte etwa kurz vor 14.00 Uhr gewesen sein.
Das dunkelhäutige Pärchen, nach dem in den ersten Fahndungsaufrufen als Zeugen gesucht wurde, hat sich gestern Abend auf Grund der Medienveröffentlichungen gemeldet. Beide Zeugen konnten allerdings keine entscheidenden Hinweise zur Klärung des Tatgeschehens geben.
Die Mordkommission ist deshalb weiterhin dringend auf Zeugenhinweise aus der Bevölkerung angewiesen und hat folgende Fragen:
- Wer hat das Opfer zuletzt lebend gesehen bzw. bei dem Getöteten am vergangenen Samstag, 09.09.2000, Blumen gekauft?
- Wer hat im Zusammenhang mit dem Tatgeschehen verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet?
- Wer hat zur Tatzeit evtl. Schüsse gehört?
Für Hinweise, die zur Aufklärung des Verbrechens führen, wurden vom Bayerischen Landeskriminalamt 5.000 DM ausgelobt. Zusätzlich wurde von privater Seite eine Belohnung in Höhe von 50.000 DM ausgesetzt. Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt und ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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