Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (2435) Tipps der Polizei zum richtigen Transport von Weihnachtsbäumen - Bildveröffentlichung
Nürnberg (ots)
Am Nachmittag des 19.12.2010 (Samstag) hielten Beamte der Nürnberger Polizei im Stadtteil Schweinau einen Pkw an, auf dessen Fahrzeugdach ein Weihnachtsbaum völlig unzureichend gesichert transportiert wurde. In diesem Zusammenhang gibt die Polizei Hinweise.
Gegen 14:15 Uhr kam in der Schweinauer Hauptstraße einer Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-West ein Daimler Benz entgegen, auf dessen Dach eine große Weihnachtstanne transportiert wurde. Die Beamten entschlossen sich daraufhin, den Fahrer einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Dabei wurde festgestellt, dass der 67-Jährige den eben erworbenen Baum ohne rutschfeste Unterlage auf das Dach seines Wagens gelegt hatte. Für die Ladungssicherung hatte er lediglich zwei dünne Nylonseile zu Hilfe genommen. Ein Seil musste sein Beifahrer durch das geöffnete Schiebedach und Seitenfenster festhalten, das zweite hielt im Fond des Fahrzeuges seine Ehefrau ebenfalls nur mit den Händen.
Erschwerend kam noch hinzu, dass der Fahrer weder durch seinen Innenspiegel noch durch seinen linken Außenspiegel den rückwärtigen Verkehr einsehen konnte, weil beide durch den großen Christbaum verdeckt waren. Der 67-Jährige wurde deshalb wegen der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit kostenpflichtig verwarnt. Den Baum durfte er natürlich nicht auf diese Art und Weise weiter transportieren.
Dies nimmt die Polizei zum Anlass, um allgemein vor falscher Ladungssicherung, wie zum Beispiel beim Transport von Christbäumen, zu warnen:
· Bitte beachten Sie, dass der Baum sicher auf dem Dach Ihres Fahrzeuges befestigt ist. · Verwenden Sie nötigenfalls dazu Spanngurte oder andere geeignete Befestigungsmöglichkeiten. · Überschreiten Sie nicht die zulässige Dachlast. · Beachten Sie ferner, dass Ihre Rundumsicht, zum Beispiel durch herabstehende Äste, nicht behindert werden darf.
Durch herabfallende Ladung können andere Verkehrsteilnehmer geschädigt werden. Wird dabei jemand verletzt, könnte dies sogar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach sich ziehen.
Jürgen Ederer/hu
Anlage: 1 Bild
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