Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (689) Haftbefehle nach zahlreichen Diebstahlsdelikten ergangen
18.04.2011 – 13:47
Nürnberg/Fürth (ots)
Die Kriminalpolizei Nürnberg konnte rund ein Dutzend Diebstahlsdelikte, die sich im Raum Nürnberg und Fürth seit Dezember 2010 ereignet hatten, aufklären. Gegen drei Tatverdächtige wurde Untersuchungshaft erlassen.
Wie bereits mit Meldung 532 vom 23.03.2011 berichtet, wurden am Abend des 22.03.2011 zwei Männer im Alter von 17 und 22 Jahren nach einem Pkw-Aufbruch in der Sophienstraße in Nürnberg in Tatortnähe festgenommen. Gegen den 17-Jährigen ordnete der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Untersuchungshaft an.
Ein versuchter Diebstahl aus einem Krankentransportfahrzeug in der Würzburger Straße in Fürth ereignete sich am Nachmittag des 04.04.2011 (wir berichteten mit Meldung 595 vom 05.04.2011). Hier konnten drei Tatverdächtige (zwei Männer (20, 22 und eine Frau (18)) festgenommen werden, nachdem sie zuvor offenbar versucht hatten, Gegenstände aus einem Fahrzeug der Hilfsorganisation zu entwenden. Bei dem 22-Jährigen handelte es sich um den Mann, der bereits am 22.03.2011 bei dem vorgenannten Pkw-Aufbruch festgenommen worden war.
Am 15.04.2011 (Freitagnachmittag) nahmen Zivilbeamte im Nürnberger Stadtteil Hasenbuck drei Tatverdächtige nach Fahrraddiebstählen aus einem Mehrfamilienhaus fest. Das Trio wurde dabei beobachtet, wie es mit drei Fahrrädern das Anwesen in der Defreggerstraße verließ. Bei den Verdächtigen handelte es sich um die bereits erwähnten 20- und 22-jährigen Männer sowie eine 21-jährige Frau.
Die männlichen Beschuldigten wurden am 16.04.2011 (Samstag) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Nürnberg vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Bandendiebstahls.
Bisher sind 14 Fälle von Diebstählen bekannt, die dem inhaftierten Trio in wechselnder Tatbegehung zur Last gelegt werden. Die Ermittler des Nürnberger Fachkommissariates prüfen nun, ob die Tatverdächtigen für weitere Straftaten in Frage kommen und inwiefern noch weitere Beteiligte in den Fokus der Ermittlungen rücken könnten. Sowohl der Sachschaden als auch der Entwendungsschaden beläuft sich auf jeweils mehrere tausend Euro.
Jürgen Ederer/n
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