Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (293) Augen auf beim Internetkauf
Fürth (ots)
Der spätere Geschädigte surft im Internet und findet einen Internetanbieter, über welchen Privatpersonen verschiedene Gegenstände zur Versteigerung anbieten. Er entscheidet sich für ein Produkt und bietet mit. Als Meistbietendem wird ihm dann nach Abschluss der Auktion der Zuschlag erteilt. Nun kommt der Hinweis vom Internetanbieter, man solle sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen. Dies wird auch gemacht. Beide vereinbaren Vorkasse, d. h. der spätere Geschädigte sendet dem Anbieter Geld oder überweist den Kaufpreis auf dessen Konto. Im Gegenzug erwartet nun der Käufer, dass er sein Produkt wie vereinbart nach Erhalt des Geldes zugesandt erhält. In diesem Fall kommt tagelang keine Postsendung. Auf Nachfrage lässt sich der Verkäufer verleugnen. Telefonisch ist er nicht mehr zu erreichen. So wird dem jetzt Geschädigten sehr schnell klar, dass er einem Betrüger auf den Leim gekrochen ist und er sein Geld vermutlich nicht mehr zurück erhält. Sein Internetkauf endet dann bei der Polizei, wo er Anzeige wegen Betrug erstattet.
Die Vorgänge ähneln sich. Mitunter erhält der Geschädigte auch eine Postsendung per Nachnahme. Er bezahlt den geforderten Betrag und öffnet die Sendung, nachdem der Zusteller wieder weg ist. Nun sieht er die Bescherung: Nicht der erwartete und ersteigerte Gegenstand war Inhalt dieses Päckchens, sondern ein anderer Gegenstand, der nie gekauft war (z. B. Steine).
Die Kripo rät daher:
· Achten sie bei Ersteigerungen auf die Bewertung des Anbieters. Eine hohe positive Bewertungszahl des Anbieters kann ein Hinweis darauf sein, dass dieser seriös ist.
· Kaufen Sie keine Gegenstände mit Vorkasse, selbst wenn es so angegeben ist. Setzen sie sich mit dem Anbieter in Verbindung und vereinbaren sie Lieferung Zug um Zug, d. h. sie bezahlen nur einen Teilbetrag, dann wird die Ware zugesandt und nach Prüfung derselben wird der Restbetrag übersandt oder überwiesen.
· Nehmen Sie keine Warensendungen per Nachnahme an, sondern überprüfen Sie erst, ob sich darin auch der von Ihnen bestellte Artikel befindet.
Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Polizeidienststelle, die mit Tipps und Informationen weiterhelfen wird.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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