Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Eine Leichtverletzte und Sachschaden nach Unfall mit E-Scooter - Polizei prüft Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
15.07.2019 – 13:43
Meerbusch (ots)
Am Sonntag (14.07.), ereignete sich auf dem Bommershöfer Weg, in Höhe eines Supermarkts, ein Auffahrunfall, der im Ergebnis eine leichtverletzte Beteiligte forderte. Gegen 9:30 Uhr nahm eine 54-jährige den vor ihr bremsenden Pkw offenbar zu spät wahr und fuhr mit ihrem E-Scooter auf das Heck des Autos auf. Hierbei erlitt sie leichte Verletzungen. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war.
Der Verdacht eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird nun durch das ermittelnde Verkehrskommissariat der Polizei geprüft.
Eine Haftpflichtversicherung ist bei Elektrokleinstfahrzeugen (hier: Tretroller mit Elektroantrieb, Straßenzulassung und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h ) zwingend vorgeschrieben. Sie wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette (Versicherungskennzeichen) am Roller nachgewiesen.
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