BKA: Die Staatsanwaltschaft Bonn und das BKA teilen mit: Erfolg gegen international organisierte Online-Kriminelle - BKA nimmt 10 Personen fest
Wiesbaden (ots)
Mit der Festnahme von 10 Personen und der Durchsuchung von neun Wohn- und Geschäftsräumen gelang dem Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bonn am 11.09.2007 ein großer Erfolg gegen eine international agierende Phishing-Gruppierung. Nach 18 Monaten Ermittlungsarbeit griffen die Beamten jetzt in Bad Homburg, Düsseldorf, Köln, Frankfurt und Elmshorn zu. Den Tatverdächtigen wird vorgeworfen, als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung Kontozugangsdaten und Transaktionsnummern (TAN) deutscher Bankkunden ausgespäht und zu illegalen Finanztransaktionen in das Ausland genutzt zu haben. Insgesamt werden der kriminellen Vereinigung illegale Finanztransaktionen im dreistelligen Bereich sowie ein dadurch verursachter Schaden in Höhe von mehreren hunderttausend Euro zur Last gelegt.
Die aus Deutschland, der Russischen Föderation und der Ukraine stammenden Tatverdächtigen setzten zum Ausspähen der Kontozugangsdaten und Transaktionsnummern speziell erstellte Computer-Schadprogramme ("Trojaner") ein, die die Daten der Bankkunden abfingen und auf Beuteserver der Täter leiteten. Die Trojaner waren zuvor mit Hilfe gefälschter E-Mail-Nachrichten massenhaft versendet worden. Die E-Mails wurden unter anderem als wichtige Mitteilungen der Deutschen Telekom AG, der eBay International AG, der 1&1 Internet AG, der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) sowie des BKA getarnt. Sobald der Dateianhang einer E-Mail-Nachricht durch den Empfänger geöffnet wurde, erfolgte die Infizierung des betroffenen Rechners. Zudem verbreiteten die Tatverdächtigen ihr Schadprogramm auch über manipulierte Webseiten; die Links zu diesen Webseiten wurden über sog. Botnetze verschickt. Bei einem Aufruf dieser Webseiten erfolgte die Infizierung durch Einschleusung des Trojaners auf den betroffenen Rechner.
Mit den erbeuteten Daten wurden Überweisungen von Geldbeträgen von den Bankkonten der Opfer auf Konten zuvor eigens angeworbener Mittelsmänner, so genannter Finanzagenten, vorgenommen. Diese Finanzagenten überwiesen die Geldbeträge abzüglich einer Provision nach Russland und in die Ukraine. Dort wurden die Geldbeträge über eine ausgeklügelte Kombination von Dienstleistern im Bereich des electronic payment weitergeleitet und gingen schließlich auf ausländischen Konten ein, die zuvor durch die Täter unter Verwendung von Falschpersonalien eröffnet worden waren. Schließlich konnten die Täter an deutschen Geldausgabeautomaten über die Geldbeträge verfügen.
Der Staatsanwaltschaft Bonn und dem BKA gelang es in Zusammenarbeit mit deutschen Bankinstituten einen Großteil illegaler Finanztransaktionen zu erkennen und zu unterbinden. Dennoch erzielte die kriminelle Vereinigung beträchtliche Gewinne, die den Tatverdächtigen einen luxuriösen Lebensstil mit Reisen sowie dem Kauf von Schmuck und teuren Autos gestatteten.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen am 11.09.2007 wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter eine Vielzahl von Laptops, PCs und anderer datenverarbeitender Geräte, die den Tatverdacht bekräftigen. Gegen 8 der 10 Festgenommenen wurde noch am 11.09.2007 bzw. am 12.09.2007 die Untersuchungshaft angeordnet. Bei den Inhaftierten handelt es sich um 2 Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren sowie um 6 Männer im Alter von 20 bis 36 Jahren.
Das zu Grunde liegende Ermittlungsverfahren war aufgrund des technischen Verfahrenshintergrundes sowie des konspirativen Vorgehens der Beschuldigten mit hohem logistischen, finanziellen und personellen Aufwand verbunden. Insbesondere aufgrund der international angelegten Strukturen, des ausgeprägten Gewinnstrebens sowie des arbeitsteiligen Vorgehens sind die technisch hoch versierten Täter nach Einschätzung von Staatsanwaltschaft und BKA dem Bereich der international organisierten Kriminalität zuzurechen.
Der Präsident des BKA, Jörg Ziercke, sieht in den Maßnahmen einen beachtlichen Erfolg, der nicht zuletzt auf einer sehr guten Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Bonn und dem BKA beruht:
"Dieser Fall zeigt einmal mehr: Kriminelle Organisationen nutzen verstärkt das Internet, um bei vermeintlich geringem Entdeckungsrisiko enorme Gewinne zu erzielen. Durch die zunehmende Professionalisierung und Spezialisierung der Täter sind die Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Computerkriminalität vor ständig neue Herausforderungen gestellt. Das Internet darf sich nicht zu einem verfolgungsfreien Raum entwickeln. Daher ist neben einer engen Kooperation von Justiz und Polizei das Schritthalten mit der technischen Entwicklung von besonderer Bedeutung."
Weitere Hinweise und Informationen zum Thema Phishing sind auch den Pressemitteilungen des BKA vom 03.04.2006, 18.05.2006, 09.06.2006 und 20.10.2006, den Internetseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik -BSI- (http://www.bsi-fuer-burger.de) sowie dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder (www.polizei-beratung.de) zu entnehmen.
Rückfragen bitte an:
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