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BKA: Das Bundeskriminalamt warnt vor neuer Betrugsmasche im Zusammenhang mit "Timesharing"

Wiesbaden (ots)

Seit vielen Jahren erwerben deutsche Urlauber
Ferieneigentum im  Ausland nach dem sogenannten Timesharing-Modell, 
also Nutzungsrechte  an Wohnimmobilien während bestimmter Wochen.
Bereits im April und im Dezember des Jahres 2001 hatte das  
Bundeskriminalamt Käufer und Verkäufer solcher Nutzungsrechte vor  
verschiedenen Betrugsvarianten in Spanien gewarnt. Inzwischen  
ermitteln die spanischen Behörden gegen eine Gruppe von Betrügern.  
Obwohl einige der Tatverdächtigen festgenommen werden konnten,  
werden die Betrügereien, zum Teil in neuen Varianten, fortgesetzt.
Die neueste Masche der Täter ist, dass sich angebliche Anwaltsbüros  
ungefragt bei Geschädigten melden und diese auffordern, sie mit der  
Wahrnehmung ihrer Rechte zu beauftragen. Für den Auftrag sei eine  
Vorauszahlung zu entrichten; danach könnten alle rechtlichen  
Schritte eingeleitet werden, um die bezahlten Gelder einzuklagen.  
Eine Tätigkeit für die Auftraggeber erfolgt jedoch nach bisherigen  
Erkenntnissen nicht. Oft handelt es sich bei den Hinterleuten der  
angeblichen Anwaltskanzleien um die Betrüger selbst oder ihnen nahe  
stehende Personen. Sie geben sogar vor, mit der spanischen Polizei  
zusammenzuarbeiten.
Das Bundeskriminalamt warnt dringend davor, Vorauszahlungen für  
Aufträge an Rechtsanwälte, die unaufgefordert Angebote unterbreiten, 
 zu leisten.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7

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Fax: 0611-551 2323

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