Bundeskriminalamt

BKA: Veröffentlichung von Ermittlungsdetails kein Versehen des BKA

11.03.2004 – 12:54

Wiesbaden (ots)

Zu dem Artikel in der heutigen Ausgabe der
Bild-Zeitung über die Veröffentlichung von Einzelheiten über den
Doppelmord im rheinhessischen Flonheim stellt das Bundeskriminalamt
klar:
Die Internet-Seite des BKA steht allen deutschen
Polizeidienststellen für Fahndungsaufrufe zur Verfügung. Dies ist ein
technischer Service, den das Bundeskriminalamt als Zentralstelle
leistet.
Für den Inhalt der Fahndungsaufrufe und -veröffentlichungen sind
allein die ermittelnden Dienststellen verantwortlich. Im vorliegenden
Fall wurde der Text über den Flonheimer Doppelmord von der
zuständigen Sonderkommission freigegeben.
Ein "Versehen" des Bundeskriminalamtes lag somit nicht vor. Das
Bundeskriminalamt weist nachdrücklich darauf hin, dass diese Tatsache
bei der Berichterstattung zu berücksichtigen ist.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=7

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Telefon: 0611-551 2331

Fax: 0611-551 2323

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