Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Ohne Ticket und Maske - Bundespolizisten müssen 21-Jährigen aus Zug begleiten

22.04.2022 – 09:40

Hagen (ots)

Am gestrigen Donnerstagmorgen (21. April) fuhr ein Mann ohne erforderlichen Fahrschein mit dem Regionalexpress. Am Hagener Hauptbahnhof empfingen Bundespolizisten den 21-Jährigen, welcher zudem im Zug keine Mund-Nasenbedeckung trug. Als er diesen nicht verlassen wollte, wehrte er sich gegen die Anweisungen der Bundespolizei.

Gegen 6:40 Uhr meldete sich der Zugbegleiter des RE 4 (von Dortmund nach Düsseldorf Hauptbahnhof) bei der Bundespolizei und gab an, dass sich in dem Zug eine Person ohne Ticket befinden würde. Zudem soll der Mann keinen Mund-Nasenschutz tragen und den Regionalexpress nicht verlassen wollen.

Am Bahnsteig zu Gleis 10 trafen die Beamten auf den 59-jährigen Bahnmitarbeiter. Dieser äußerte, dass der Mann trotz mehrfacher Aufforderung den Zug nicht verlassen wollen würde. Anschließend führte er die Beamten zu dem Sitzplatz des 21-Jährigen.

Der französische Staatsangehörige trug keine Mund-Nasenbedeckung und wurde durch die Beamten daraufhin gewiesen. Er erklärte, dass er kein Ticket und keinen Mund-Nasenschutz besitze. Auch einen Ausweis konnte er den Polizisten nicht aushändigen. Daraufhin forderten die Einsatzkräfte den 21-Jährigen auf, den Zug zu verlassen, um dessen Identität überprüfen zu können. Doch der Mann weigerte sich. Aufgrund dessen drohten die Beamten die zwangsweise Durchsetzung der Maßnahme an, wenn der junge Mann den Regionalexpress nicht freiwillig verlassen würde. Als die Beamten den Franzosen ergriffen, wehrte sich dieser mit seiner Muskelkraft, versuchte sich aus dem Griff herauszuwinden und sich zu befreien. Der Mann wurde gefesselt und zur Bundespolizeiwache gebracht.

Bei einer Durchsuchung wurden keine Ausweisdokumente aufgefunden. Auf nochmaliger Nachfrage gab der 21-Jährige seine Personalie preis.

Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Erschleichens von Leistungen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung ein.

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