Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Fünf Festnahmen und fast 10.000 Euro eingezogen - Erfolgreiche Fahndung durch Bundespolizei am Wochenende
Düsseldorf (ots)
Am vergangenen Wochenende (20.-21.08.2022) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge insgesamt sechs zur Fahndung ausgeschriebene Personen am Flughafen Düsseldorf fest.
Zu Beginn wurde am Samstagmorgen im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei ein 33-jähriger Deutscher kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann im August 2019 durch die Staatsanwaltschaft Köln wegen eines Drogendeliktes zur Fahndung ausgeschrieben war. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der Kölner die Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.
Eine knappe Stunde später stellten die Bundespolizeibeamten einen kosovarischen Staatsangehörigen fest, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Pristina/Kosovo befand. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte gegen den 37-Jährigen im März dieses Jahres einen Haftbefehl erlassen, da dieser sich auf eine ergangene Ladung zum Antritt der Ordnungshaft nicht gestellt hatte. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen konnte jedoch abgewendet werden, indem der in Emsdetten lebende Mann die Geldstrafe in Höhe von 150 Euro beglich. Im Anschluss setzte der Mann seine Heimreise fort.
Am darauffolgenden Sonntagmorgen dann wurde ein serbischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Belgrad/Serbien vorstellte. Gegen den 40-Jährigen lagen gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Arnsberg vor. Diese hatte jeweils Anfang Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in zehn Fällen gegen den im Januar und März dieses Jahres Verurteilten verfügt. Der in Marsberg wohnhafte Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 140 und 60 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Gesamthöhe von 6.000 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seinen Flug nach Belgrad antreten.
Am Sonntagnachmittag wurde eine türkische Staatsangehörige zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellig. Hierbei stellten die Beamten fest, dass die 26-Jährige von der Staatsanwaltschaft Essen gesucht wurde. Im April dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Betruges gegen die im November des vergangenen Jahres Verurteilte erlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 120 Tagen von der in Gelsenkirchen lebenden Frau abgewendet und der Flug in die Türkei angetreten werden.
Zuletzt wurde etwa zwei Stunden später ein deutscher Staatsangehörige durch die Bundespolizei kontrolliert, der sich auf der Ausreise eines Fluges nach Manchester/Großbritannien befand. Die Beamten stellten hierbei fest, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen die Antragspflicht bei juristische Personen gegen den 55-Jährigen erlassen hat. Doch auch dieser Reisende konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro abwenden und seinen Flug antreten.
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