Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Straßenverkehrsgesetz und gegen das Waffengesetz verstoßen
Görlitz (ots)
Wie man ohne Weiteres gegen drei Strafvorschriften verstoßen kann, bewies in der Nacht vom Freitag auf Samstag ein polnischer Kraftfahrer. Der 24-Jährige stand mit seinem Audi auf der Betriebszufahrt am westlichen Eingang des Königshainer Autobahntunnels. Dort kontrollierte ihn gegen 04.40 Uhr eine gemeinsame deutsch-polnische Streife. Weil das Verhalten des Mannes während der Kontrolle auf den Konsum von Rauschgift schließen ließ, ist der Zoll verständigt worden. Dieser führte wenig später einen Drogenschnelltest durch. Demnach hatte der Fahrer Cannabis zu sich genommen. Zwischenbilanz waren bis zu diesem Zeitpunkt eine Anzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmittel sowie eine Anzeige wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung berauschender Mittel. Weil in dem A6 in der Fahrertür zum Ende der Kontrolle ein verbotenes Elektroimpulsgerät entdeckt wurde, ist im Ergebnis außerdem eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet worden. Der als Taschenlampe getarnte Elektroschocker wurde aus dem Verkehr gezogen. In dem Fall ermitteln nun das Autobahnpolizeirevier Bautzen, der Zoll als auch die Bundespolizei.
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