Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Diebesgut von 850 Kilogramm Kabeln sicher- und drei Tatverdächtige gestellt
Magdeburg (ots)
Am Samstag, den 3. August 2024 bemerkte ein aufmerksamer Zeuge gegen 10:00 Uhr einen vermutlichen Kabeldiebstahl von einem Bahngelände in Magdeburg und wählte den Notruf. Hierzu kam ein Transporter zum Einsatz. Die Landespolizei informierte daraufhin die zuständige Bundespolizei und beide Behörden entsendeten Einsatzkräfte. Eine Streife der Landespolizei konnte das genutzte Fahrzeug feststellen, anhalten und kontrollieren. Im Auto befanden sich zwei 20- beziehungsweise 37-jährige Männer sowie eine 35-jährige Frau. Die drei rumänischen Staatsangehörigen führten auf der Ladefläche des Transporters circa 850 Kilogramm Kabel mit sich, welche sie zuvor mutmaßlich von dem Bahngelände entwendet hatten. Das Diebesgut wurde entsprechend sichergestellt. Zudem verfügte der 20-jährige Fahrer über keine Fahrerlaubnis und das Fahrzeug war in Deutschland nicht pflichtversichert. Die beiden Strafanzeigen hierzu fertigten die Landespolizisten. Die drei Insassen wurden mit dem Tatvorwurf des Diebstahls konfrontiert, vorläufig festgenommen und durch die Bundespolizisten für alle erforderlichen strafprozessualen Maßnahmen mit zur Dienststelle am Magdeburger Hauptbahnhof genommen. Die fahndungsmäßige Überprüfung der zuvor ermittelten Personalien ergab bei der Frau einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staats-anwaltschaft Halle (Saale). Demnach wurde sie bereits im März 2023, ebenfalls wegen Diebstahls, durch einen Richter des Amtsgerichts Halle (Saale) zu einer Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitstrafe von 60 Tagen verurteilt. Die Diebin zahlte lediglich 150 Euro und stellte sich, trotz ordnungsgemäßer Ladung, nicht dem Strafantritt. Demzufolge erging der Haftbefehl im Juni dieses Jahres. Auch diesen eröffneten ihr die Bundespolizisten. Der Frau gelang es, die fehlenden 750 Euro zu zahlen und konnte somit die Haft abwenden. Alle drei erwarten Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls sowie Haus-friedensbruchs.
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